Wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden muss, sollte man einiges beachten. Einige Tipps, die die Auswahl erleichtern.
Zunächst muss, wenn möglich zusammen mit dem Pflegebedürftigen, geklärt werden, welche Aufgaben der Pflegedienst übernehmen soll. Für die Feststellung hat sich ein Pflegetagebuch bewährt, das festhält, wobei der Pflegebedürftige Hilfe benötigt. Damit lässt sich ein ungefährer Wert für die Pflegezeitbemessung ermitteln. Die tägliche Pflegezeit wird in Minuten aufgeschlüsselt. Je größer der Pflegeaufwand, desto höher die Einstufung in die Pflegestufen 1 bis 3.
Ist die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse bestätigt, kann man einen Pflegedienst beauftragen. Wird bereits vor der Genehmigung Pflegepersonal benötigt, muss dieses zunächst selbst bezahlt werden. Gegen die entsprechenden Belege kann aber eine Rückerstattung bis zum Datum der Antragstellung übernommen werden.
Grundsätzlich kann jeder Pflegedienst beauftragt werden, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat. Adressen der im Umfeld des Pflegebedürftigen tätigen Pflegedienste erhält man bei der Krankenkasse. Auch lohnt es sich im Bekanntenkreis nach Erfahrungen mit bestimmten Pflegediensten zu fragen. Auch das Internet bietet die Möglichkeit, Anbieter zu suchen, etwa nach einem Pflegedienst in Berlin.
Ein unverbindliches Beratungsgespräch sollte man mit mehreren Pflegediensten führen, um Vergleiche im Preis-Leistungsverhältnis anstellen zu können. Fragen könnten z.B. sein: Welche Qualifikation bringt das Pflegedienstpersonal mit? Wie viele unterschiedliche Personen werden sich voraussichtlich um den Pflegebedürftigen kümmern? Nur wenn immer wieder das gleiche Personal kommt, kann der Pflegebedürftige ein Vertrauen aufbauen. Inwieweit ist es möglich, dass auf bestimmte Wünsche des Pflegebedürftigen eingegangen wird? Ist der Pflegedienst 24 Stunden erreichbar? Wie wird abgerechnet, wenn ein Pflegediensteinsatz kurzfristig abgesagt wird? Wo werden die ausgehändigten Wohnungsschlüssel aufbewahrt?
Wenn sich die Pflegedienstleitung Zeit für das Erstgespräch nimmt und alle Fragen zufriedenstellend beantwortet, ist dies ein gutes Zeichen. Die Leistungen und Preise der verschiedenen Anbieter sollte man gut gegeneinander abwägen.
Bevor die Pflege beginnt, wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Aus diesem sollte genau hervorgehen, welche Leistungen der Pflegedienst erbringen wird. Auch ob es sich um eine Kurzzeitpflege oder längerfristige Pflege handelt, wird hier festgehalten. Die Kosten für diese Leistungen sollten einzeln aufgeschlüsselt sein. Auch Kündigungsfristen und Zahlungsvereinbarungen ebenso wie Haftungsfragen werden schriftlich festgehalten.
Essenziell ist die lückenlose Pflegedokumentation. Der Pflegebedürftige (oder dessen gesetzlicher Vertreter) sollte jederzeit Einblick nehmen können, in die durchgeführten Pflegemaßnahmen. So können die in Anspruch genommenen Leistungen jederzeit überprüft werden. Sie müssen vom Pflegebedürftigen (oder dessen Vertreter) monatlich gegengezeichnet werden und dienen der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Das Gesetz erlaubt die Kündigung des Vertrages ohne Angabe von Gründen innerhalb der ersten vierzehn Tage nach Beginn der Pflege. Innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist kann man natürlich jederzeit den Pflegedienst wechseln. Bei Vertragsabschluss sollte man deshalb auch darauf achten, dass die Frist nicht zu lang ist.