Barrierefreie Versorgung im ambulanten Sektor

Ulrike Elsner vom vdek

Bildnachweis: Stiftung Gesundheit

Patienten, die auf der Suche nach einem Arzt sind, möchten wissen, wo sie einen bestimmten Facharzt in ihrer Nähe finden, wie die Sprechzeiten sind und vielleicht auch wie es um die medizinische Reputation der Arztes bestellt ist. Für Menschen mit Behinderungen kommt dazu noch die Überlegung, welche Arztpraxis für sie überhaupt zugänglich ist. Liegt die Praxis im ersten Stock ohne Aufzug, können Rollstuhlfahrer sie nicht erreichen. Gibt es keine Orientierungshilfen können, sich sehbehinderte Patienten schwer zurechtfinden. Und das sind nur zwei von vielen möglichen Hindernissen.

Wie ist das mit der freien Arztwahl vereinbar und gibt es einen Rechtsanspruch auf barrierefreie medizinische Versorgung? Mit diesem Thema habe ich mich vor kurzem anlässlich des 13. Deutschen Medizinrechtstags auseinandergesetzt. Das Motto der Veranstaltung am 14. und 15. September in Berlin lautete „Das Abschmelzen der Standards – Qualitätsverluste in Medizin und Pflege?“. Bei der Frage nach der Qualität der medizinischen Versorgung spielt zweifellos auch der barrierefreie Zugang eine Rolle. Aber ergibt sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Rechtsanspruch für die Betroffenen? Im Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention steht: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation, haben.“ Auch das Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet Leistungsträger „darauf hinzuwirken, dass […] der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird“. Nach derzeit herrschender Ansicht geben diese Regelungen den Betroffenen aber keine subjektiven Rechte an die Hand.

Dennoch verstärken sie die Wahrnehmung der Belange behinderter Menschen in der Öffentlichkeit und unterstreichen den Auftrag für die Politik und die Sozialversicherungsträger, Menschen mit Behinderungen besser in die Gesellschaft einzugliedern. So findet sich etwa im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention das Ziel, innerhalb von zehn Jahren eine ausreichende Zahl von Arztpraxen barrierefrei zugänglich zu machen.

Um Patienten in der Zwischenzeit die Suche nach eine Praxis mit Vorkehrungen der Barrierefreiheit zu erleichtern, hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) diese Kriterien in sein Ärzteverzeichnis www.vdek-arztlotse.de aufgenommen. Patienten können so gezielt nach einem Arzt, Zahnarzt oder Psychologischen Psychotherapeuten suchen, dessen Praxis ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Bandbreite reicht dabei von Behindertenparkplätzen, über Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung bis hin zu Gebärdensprache. Die Informationen dafür stammen aus dem Ärzteverzeichnis „Arzt-Auskunft“ unseres Kooperationspartners, der Stiftung Gesundheit. Da das Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherungen dazu verpflichtet, auf  eine barrierefreie ambulante Versorgung hinzuwirken, sind die Informationen, die das Projekt „Barrierefreie Praxis“ bietet, ein wichtiger Schritt. Die Stiftung Gesundheit führt regelmäßig bundesweite Befragungen zum Grad der Barrierefreiheit von Arztpraxen durch. Derzeit treffen 152.000 keine Vorkehrungen in diese Richtung, 68.000 verfügen über eine oder mehr Komponenten der Barrierefreiheit. Unter www.vdek-arztlotse.de und www.arzt-auskunft.de können Patienten diese Kriterien ihren Bedürfnissen entsprechend in die Arztsuche einbeziehen.

Doch wie auch die Reaktionen beim 13. Deutschen Medizinrechtstag zeigten, hört die Inklusion nicht bei der ambulanten medizinischen Versorgung auf. So warf einer der Anwesenden die Frage auf, warum es denn eigentlich kein Projekt „Barrierefreie Kanzlei“ gäbe. Ja, warum eigentlich nicht?!

Vortrag beim 13. Deutschen Medizinrechtstag:

Barrierefreie Versorgung: Anspruchsgrundlage, Instrumente, Information

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