Not macht ja bekanntlich erfinderisch. Doch was sich die Verantwortlichen eines kleinen Krankenhauses im nachstehenden Falle ausgedacht haben, sollte man dann doch besser bleiben lassen.
Das Durchleuchtungsgerät der Röntgenabteilung hatte seinen Geist endgültig aufghegeben. Eine Reparatur und eine Neuanschaffung ist zu teuer und nicht mehr geplant. Zwar verlieren Kolon-Kontrast-Einläufe (KE) in der Röntgendiagnostik zunehmend an Stellenwert und man darf und soll darüber diskutieren, ob es nicht bessere alternative Untersuchungsmöglichkeiten gibt. Dennoch werden KE noch von so manchem Arzt indiziert und durchgeführt. So auch in in diesem Fall: Der dortige Allgemein-Chirurg besteht weiterhin auf konventionelle Untersuchungen des Dickdarms mittels Kontrasteinlauf. So wurde kurzerhand entschieden , die Untersuchungen des Colons auf den Buckyarbeitsplatz zu verlagern. Vom Arzt sollen dann künftig ohne Sichtkontrolle, Zeit und Projektionsrichtung der Aufnahme bestimmt werden. Eine Toilette befindet sich nicht im Raum!
Die Mitarbeiter der Abteilung bekommen in Bezug auf Hygiene und Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens Bedenken und stellen die Frage nach der Zulässigkeit.
Bedenken, die nicht nur die Redaktion von mta-r.de mit den betroffenen Mitarbeitern teilt. – Und zwar nicht nur aus hygienische Gründen. – Denn bereits bei Einsicht der Leitlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung von Röntgenaufnahmen wird man erkennen, dass hier schon alleine durch die gerätetechnischen Voraussetzungen für eine KE-Untersuchung, die Qualitätsanforderungen nicht gegeben sind.
In diesen Leitlinien werden durchleuchtungsgezielte Aufnahmen gefordert. So ist unter anderem eine scharfe Darstellung aller Dickdarmabschnitte, bei ausreichend dichtem und gleichmäßigem Kontrastmittelbeschlag zu erzielen. Dies dürfte ohne vorherige Sichtkontrolle mittels Durchleuchtung kaum, oder nur ganz zufällig erreichbar sein.
MTA-R.de rät daher dringend von solchen Experimenten und Ersatzlösungen ab. Denkbar wäre lediglich das zu Ende bringen einer schon begonnenen KE-Untersuchung auf dem Buckytisch, wenn das Durchleuchtungsgerät während dieser Untersuchung ausgefallen ist.
In diesem Zusammenhang möchte mta-r.de auch noch darauf hinweisen, dass für indizierte KE bei Kindern das Durchleuchtungsgerät ein herausnehmbares Raster haben muss. Siehe auch: Leitlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung von Röntgenaufnahmen.