Fazit aus den ersten Tests, die uns erreicht haben: Jede App, aber vor allem jede Gesundheits-App, braucht ein Impressum oder ein “Über-die-App” Rubrik
Für deutsche Websites besteht Impressumspflicht nach §5 des Telemediengesetzes. Der Betreiber einer Website gibt sich damit zu erkennen, was den Verbraucher schützen soll.
Es ist ein minimaler Aufwand für einen Entwickler, eine Impressum-Seite oder eine sogenannte “über die App -Seite” zu integrieren. Und es spricht sehr viel dafür, diese Seite einzurichten.
Sie ist z. B. ein guter Platz für
- die Datenschutzrichtlinien
- die Informationen zur Finanzierungs- und Werbepolitik
- den Hinweis, dass die App kein Ersatz ist für die ärztliche Beratung
- die Nennung eines fachlich verantwortlichen Ansprechpartners mit Kontaktdaten. Der Ansprechpartner sollte über eine email-Adresse jederzeit kontaktierbar sein und für die Richtigkeit der medizinischen Aussagen verantwortlich sein. Ihm können fachliche Fehler oder unzureichenden Datenquellen gemeldet werden. Das kann nicht automatisch der Pressesprecher eines Unternehmens sein, wenn dieser z. B. keine medizinische Fachkunde besitzt.
Impressum ergänzen – Ein kleiner Schritt für den App-Anbieter – ein großer Schritt für die Akzeptanz von Gesundheits-Apps, für die Optimierung von Qualität und Transparenz gesundheitsbezogener Informationen in App-Stores.
Für alle, die sich bereits am App-Test beteiligt haben, herzlichen Dank. Alle, die den App-Test noch nicht kennen, sind herzlich willkommen, an der Weiterentwicklung des Kriterienkatolog mitzuwirken, eine Gesundheits-App ihrer freien Wahl zu testen und ihr Feedback zu geben zum online-Testformular für Gesundheits-Apps. Vielen Dank für die Unterstützung.