Fehldiagnose durch miserables Röntgenbild


Wie wichtig exakte Positionierungen und entsprechende Kenntnisse in Einstelltechniken beim Röntgen sind, soll im nachstehenden Fallbeispiel dargestellt werden.

Ein Patient (männlich 69 Jahre alt)  wurde  wegen Distorsion des rechten Fußes in der Praxis eines Teilradiologen auf Grund des hier abgebildeten Röntgenbildes (Bild 1) mit der Diagnose: Weber A-Fraktur ohne Dislokation konservativ behandelt. Er erhielt einen Vacupedstiefel unter Entlastung an Gehstützen.

Eine Woche danach kam er mit einem akuten Gichtanfall am gleichen Bein in die Notfallambulanz einer Klinik. Es wurde dabei auch eine Röntgenkontrolle des rechten OSG durchgeführt.

Dabei zeigte sich weder in den Standardaufnahmen  (Bild 2) noch bei den zusätzlich durchgeführten Schrägaufnahmen ein Hinweis auf eine knöcherne Verletzung. Das Sprunggelenkl war nicht geschwollen uns auch ein Druckschmerz am Außenknöchel wurde nicht angegeben. Nach Behandlung und Besserung des Gichtanfalls wurde der Patient mit der Empfehlung: “Weglassen des Vacupedstiefels und Vollbelastung” entlassen.

Bild (1) Aufgrund dieser beiden Bilder wurde die Diagnose Weber A-Fraktur gestellt.  Foto mta-r.de

Nicht nur nach Meinung von mta-r.de war in diesem Falle das äußerst miserable Röntgenbild im ap-Stahlengang entscheidend für die Fehldiagnose.

Eine solche Fehleinstellung muss wiederholt werden.

Bei einer Standard ap-Aufnahme muss der Fuß um ca 15° nach innen rotiert werden, damit sowohl der Innen- als auch der Außenknöchel ohne Überlagerungen beurteilbar ist und die Gelenkfläche einsehbar ist .

Bei dem hier gezeigten Bild ist dies eindeutig nicht der Fall – der Fuß zeigt senkrecht nach oben und es kommt zu Überlagerungen von Fibula, Tibia und Talus im für den Befund relevantem Bereich. Zudem erschweren degenerative Veränderungen eine sichere Aussage zur Frage einer Fraktur.

Diese Aufnahme (Bild 1) hätte unbedingt wiederholt werden müssen, bzw. erst gar nicht in dieser Projektion angefertigt werden dürfen.

Es spricht nicht gerade für die fachliche Kompetenz der Person, die diese Aufnahmen durchgeführt hat.

Insbesondere auch der Arzt, der für die komplette Röntgenanwendung verantwortlich ist, hätte vor der endgültigen Diagnosestellung diese Aufnahme wiederholen lassen müssen.

Diagnosesicherheit geht vor Strahlenschutz und vor finanziellen Interessen.

Bild (2) Die Röntgenkontrolle – diesmal in exakter Einstellung und zum endgültigen Beweis zusätzlich angefertigter Schrägaufnahmen – konnte den Erstbefund  nicht bestätigen. Es war definitiv keine Fraktur nachweisbar! Foto mta-r.de

 

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