Noch immer haben viele vornehmlich kleinere Kliniken Probleme mit der Besetzung der Bereitschaftsdienste mit fachkundigen Ärzten.
So kommt es vor, dass im Bereitschaftsdienst nur Ärzte ohne Fachkunde sind , und der entsprechende fachkundige Oberarzthintergrund agiert als Rufbereitschaft von zu Hause aus. Ein Radiologie-Rufdienst existiert wenn überhaupt aber nur für CT/DSA.
Die RöV ist in dieser Hinsicht eindeutig! Häuser, die so die Bereitschaftsdienste besetzen und Röntgen anwenden, verstoßen gegen die Bestimmungen der Röntgenverordnung. Diese ist in dieser Hinsicht eindeutig. Die Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
In der hier geschilderten Situation gibt es legal nach RöV nur zwei Möglichkeiten:
1. Einrichtung einer Teleradiologie nach § 3 Abs. 4 RöV auch für die konventionellen Röntgenuntersuchungen, sofern es sich um digitale Röntgeneinrichtungen handelt (das Verfahren ist aber etwas aufwändig) oder:
2. Der im Strahlenschutz fachkundige Oberarzt kommt jedes Mal ins Haus (ist für diesen sicherlich kein Vergnügen).
Ansonsten bleibt nur der Rat, schnellstens Ärztinnen/Ärzte mit der Notfall-Fachkunde auszustatten (üblich: 12 Monate Sachkundeerwerbszeit).
Anmerkung: Es gehört allerdings keineswegs zum Aufgabenfeld einer/eines MTRA, die Funktionalität der Strahlenschutzorganisation einer Klinik zu hinterfragen. Vielmehr kann sie/er davon ausgehen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. MTRA kann daher auch keine Untersuchungen, die von nicht fachkundigen Ärzten angeordnet wurden ablehnen. MTRA kann und sollte lediglich die Strahlenschutzverantwortlichen auf solche Misstände hinweisen.
Quelle: http://www.forum-roev.de Fragen 1826 und 1827