Ein Zahnarzt muss seinen Patienten vor einer Operation über ein erheblich beeinträchtigendes Eingriffsrisiko auch dann umfassend aufklären, wenn sich das Risiko nur selten verwirklicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit die Verurteilung eines Zahnarztes zu einem Schmerzensgeld bestätigt … Continue reading
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Staphylococcus aureus bei Neurodermitis
Staphylococcus aureus besiedelt bei Neurodermitis-Patienten verstärkt die Haut. Deswegen verschlechtert sich die Krankheit zusätzlich, denn die Bakterien stören das Immunsystem sehr. Neurodermitis ist sehr häufig. Schließlich leidet fast jedes vierte Kind und auch sehr viele Erwachsene an dieser Hauterkrankung. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Patienten in den trockenen und offenen Hautbereichen zusätzliche Infektionen bekommen. Allen voran besiedelt […]
Feinstaubbelastung und ihre Auswirkungen auf die Atemwege
Feinstaub, also kleinste Staubpartikel, können bei Menschen mit Atemwegserkrankungen die Atemprobleme verstärken. Lesen Sie weiter auf: Feinstaubbelastung und ihre Auswirkungen auf die Atemwege Quelle: CURADO | Asthma Titelbild/Grafik by CURADO | Ihr Gesundheitsportal
Pressekonferenz zum eCard-Prozeß in Düsseldorf: Die Patienten sollen keine Kartenfotos einschicken!
Im Anschluß an die Urteilsverkündung im eGK-Prozeß vor dem Sozialgericht fand in Düsseldorf die Pressekonferenz zum Prozeß zur eGK statt.
Veranstalter waren die Versichertenorganisation Neuanfang und die IPPNW.
Teilnehmer: Wolfgang Linder, Kommittee für Grundrechte und Demokratie; Silke Lüder, Bündnis “Stopp die eCard”, Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt des Versichertenklägers; Kathrin Vogler, MdB der Linken und Md Gesundheitsauschusses des Bundestags. Moderatorin: Elke Steven, Grundrechtekommittee.
Rechtsanwalt Jan Kuhlmann trug vor, dass es nach der Klageabweisung durch das SG Düsseldorf neben der Berufung, die zum LSG in Essen führe, auch die Möglichkeit der Sprungrevision direkt zum Bundesverfassungsgericht gebe, wenn die Gegenseite (hier die Krankenkasse des klagenden Versicherten) zustimme. Eine solche Zustimmung sei durchaus denkbar, da die Kasse, wie einige andere Kassen offenbar auch, selbst kein sonderliches Interesse an der eGK habe, sondern sich durch anhängige IT-und weitere Verpflichtungen in ihrer Autonomie möglicherweise eher behindert sieht. Schließlich seien die Kassen auch wider Willen durch die Gesetzgebung 2010 und 2011 verpflichtet worden, 10% bzw. dann 70% der Mitglieder mit der eGK auszustatten (wie Vogler später ergänzte).
Grundsätzlich kann nach Kuhlmann nur das BVerfG die Gesetzesgrundlagen der eGK ändern, so dass am Ende eine Verfassungsklage stehen muß.