Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Abschlussbericht zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft vorgelegt.
In der letzten Zeit wurde über den Nutzen und mögliche negative Folgen der Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft diskutiert. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hatte erst im August eine Stellungnahme veröffentlicht, nach der Ungeborene die Ultraschallwellen nicht spüren und nach heutigen Erkenntnisse auch keinerlei Schädigungen erleiden und dass das Ultraschallscreening wichtig und angeraten sei, um Probleme frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun seinen Abschlussbericht zu Aufklärung, Einwilligung und ärztlicher Beratung zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Darin empfiehlt das Institut die Erstellung eines Merkblattes, in dem die schwangeren Frauen vor der Ultraschalluntersuchung über das Verfahren, seine Ziele und Ergebnisse informiert werden sollen. Das Merkblatt könne aber die umfassende Beratung durch den Arzt nicht ersetzen. Sollte nämlich bei einer Untersuchung im Rahmen des Ultraschall-Screenings beim Kind eine Fehlbildung erkannt werden, dann stehen die Eltern vor schwierigen Entscheidungen, die sie ohne Beratung und Unterstützung des Arztes nicht fällen können.
Im Mai hatte das IQWiG eine erste Version des Merkblattes veröffentlicht. Nun liegt die überarbeitete Fassung vor und ist Teil des Abschlussberichtes, der dem Gemeinsamen Bundesausschuss übergeben wurde. Dieser wird das Merkblatt erstellen.
Der Abschlussbericht kann von der Homepage des Institutes heruntergeladen werden.