Soll ich die Krankenkasse wechseln? (Rerun)

Repost, inzwischen das 3. oder 4. Mal – da grad wieder SEHR aktuell. Wer wechseln will, muss bis Ende November reagieren.

Soll ich die Krankenkasse wechseln? Das fragen sich bestimmt wieder viele, seit im Oktober die Prämien für das nächste Jahr bekanntgeworden sind – und für ziemlich viele bedeutet das auch dieses Jahr unangenehme Überraschungen (lies: höhere Prämien).

Es gibt verschiedenes das man sich fragen muss vor einem Kassenwechsel:

Lohnt sich das?

Dafür kann man neu auch neben den kommerziellen Vergleichsdiensten der Krankenkassen wie comparis.ch auch den Prämienvergleicher des Bundes zu Hilfe nehmen: der findet sich unter www.priminfo.ch und ist mindestens so gut. Die Leistung der Grundversicherung ist übrigens gesetzlich festgeschrieben … Und deshalb überall dieselbe. Man kann also meist ohne Leistungseinbusse wechseln. Die neue Kasse kann einen auch nicht ablehnen (ausser man hat bei der alten ausstehende Rechnungen!).

Kann ich bei meiner eigenen Kasse auch sparen?

Praktischerweise lässt sich auf  www.priminfo.ch auch gleich für die eigene Kasse schauen, ob man mit einer höheren Franchise etwas spart.  Die Franchise ist der Teil der Gesundheitskosten, den man selber zahlen muss, bevor die Krankenkasse etwas übernimmt. Sie ist frei wählbar von 300 Franken (500, 1000. 2000 …) bis 2500 Franken. So hat mein Kuschelbär zum Beispiel gesehen, dass er, wenn er die Franchise auf 2000 Franken hochsetzt, er 2400 Franken weniger Prämien zahlt im Jahr – das bedeutet er spart – auch wenn er die Franchise berappen muss, weil er etwas braucht – doch 400 Franken im Jahr. Derartiges kann man am besten direkt mit der Krankenkasse klären.

Weitere Sparmöglichkeiten sind Modelle wie das Hausarztmodell – dann nimmt man im Kauf, dass man vor dem Besuch eines Spezialisten immer erst zum Hausarzt muss. Wer wo als Hausarzt zählt, dafür gibt es Listen bei den Kassen. Praktischerweise war mein eigener Arzt auch da drauf, das bedeutet, ich musste ihn nicht wechseln. Andere Modelle wie das HMO-Modell verlangen Besuche in Gesundheitszentren, oder erst Telefone an die Ärzte der Kasse. Neue Modelle schränken auch die Wahl der Apotheke ein. Das sind Einschränkungen bei denen jeder selber Entscheiden muss, ob er sie in Kauf nehmen will.

Zu erwähnen sind auch die Kassen – und Modelle innerhalb der Kassen, die verlangen, dass man erst mal alles selbst zahlt (tiers garant) und die Rechnungen dann (gesammelt) selbst der Krankenkasse einschickt. Das sind  Assura, Intras,  Supra, Maxi.ch, Sana Top, Sanagate  … diese Modelle sind oft günstiger, können aber im Einzelfall zu erheblichen finanziellen Belastungen des Patienten führen, wenn in der Apotheke auf einmal teure Medikamente (mehreren hundert (oder tausend) Franken bei Krebs- und Virenmitteln) „vorgeschossen“ werden müssen.

Zusatzversicherungen – Während die Leistungen der Grundversicherung bei allen Krankenkassen dieselben sind – und man da auch problemlos wechseln kann, gibt es grössere Unterschiede bei den frei wählbaren Zusatzversicherungen. Dort kann man auch bestimmen, ob man eine Komplementärversicherung will – also, ob man homöopathische und anthroposophische Mittel und weiteres, das nicht in der Grundversicherung ist rückerstattet haben will- und mehr. Man braucht nicht zwingend eine Zusatzversicherung, aber es gibt eine Menge Medikamente, die dann nicht mehr bezahlt werden von der Krankenkasse – meist aber nicht unbedingt „wichtige“. Zu bedenken ist hier auch noch, dass eine Krankenkasse einen nicht nehmen muss (im Gegensatz zur Grundversicherung) – das bedeutet, man kann abgelehnt werden. Das gilt vor allem für die „schlechten Risiken“: ältere Patienten, übergewichtige, auch Raucher etc. Darum sollte man vor Kündigung der Zusatzversicherung bei der alten Kasse sicher sein, dass die neue einen nimmt – oder die alte dort behalten.

Reicht das noch?

Wer wechseln will, muss auch die Kündigungsfristen beachten:

Grundversicherung: Kann per Ende Jahr (31. Dezember) gekündet werden. Der (am besten eingeschrieben) Brief mit der Kündigung muss bis am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Unterjährige Kündigung (bis am 30. Juni) können nur Kunden mit Minimalfranchise (Kinder 0 Franken, Erwachsene 300 Franken) und ohne HMO- oder Hausarztmodell. Hier muss der Kündigungsbrief bis am 31. März bei der Kasse eintreffen.

Franchise:  Änderungen in der Franchise müssen per eingeschriebenem Brief der Krankenkasse bis am 30. November mitgeteilt werden.

Zusatzversicherungen: Falls die Krankenkasse die Prämien für die Zusatzversicherungen im Folgejahr nicht erhöht, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, das heisst bis spätestens 30. September auf Ende Jahr. Bei einigen Krankenkassen gilt eine 6-monatige Kündigungsfrist oder der Vertrag wurde für mehrere Jahren abgeschlossen. Man erkundige sich bei der Krankenkasse. Bei Prämienerhöhungen können Sie je nach Krankenkasse innert 25 – 30 Tagen nach Ankündigung der Prämienerhöhung, oder per Ende Jahr, kündigen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *