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Plausibilitätsprüfung: Quartalszeitprofil der BAG und des MVZ entscheidend
Eine für alle Ärzte beachtenswerte Entscheidung hat das Sozialgericht (SG) München in seinem Urteil vom 11.10.2016 (Az.: S 38 KA 16 11/24) getroffen. Die 38. Kammer des Gerichts musste über eine Plausibilitätsprüfung gemäß § 106a SGB V aufgrund der Überschreitung … Weiterlesen →
Tabuthema Sterbegeldversicherung
Ab dem Jahr 2004 war das bisher übliche “Sterbegeld„ der Krankenkassen endgültig Vergangenheit. Eine Zuwendung beim Todesfall eines mitversicherten Familienmitgliedes wird nicht mehr gezahlt. Beerdigungskosten sind nun (fast) reine Privatsache.
Dabei laufen schon für schlichte Bestattungen je nach Region und Gemeinde schnell hohe vierstellige Beträge auf. Im Extremfall müssen Angehörige sich sogar hoch verschulden, um eine Bestattung zu finanzieren.
Ersatzweise wird von Versicherungsinstituten eine Sterbegeldversicherung angeboten, die dazu dient, die Kosten der Bestattung zu decken. Je nach Abschlußalter und -betrag ist eine solche Versicherung bereits für Monatsbeiträge vonunter 10 Euro abzuschließen.
Trotzdem lohnt es sich, zu überlegen, für wen diese Versicherung eigentlich Sinn macht und welche Alternativen es gibt.
Alte, kranke Menschen ohne finanzielle Rücklagen können mit der Sterbegeldversicherung dafür sorgen, dass Ehepartner oder Kinder nicht mit den hohen Bestattungskosten konfrontiert werden. Je später im Leben man die Sterbegeldversicherung allerdings abschließt, desto höher sind die Beiträge. An den jeweils erbberechtigten Angehörigen wird jedoch im Todesfall immer die volle Versicherungsleistung ausbezahlt, unabhängig von der Laufzeit der Versicherung. Der Betrag ist naturgemäß um ein vielfaches höher als ein über Jahre hinweg mühsam zusammengetragenes Sparguthaben.
Der Versicherte kann mittlerweile auch zwischen einer einfachen Sterbegeldversicherung und den sogenannten “Bestattungsvorsorge-Tarifen„ wählen: Letztere werden im Todesfall vollständig an ein Bestattungsunternehmen ausgezahlt, das die Beerdigung auf vertraglich festgelegte Weise durchführt.
Alleinstehende, die zwar wenig Geld, aber keine Erben oder Nachkommen haben, brauchen sich auch nicht zu sorgen, dass ihr letzter Weg ihre Angehörigen belastet. In diesen Fällen muss die jeweilige Kommune innerhalb der Bundesrepublik für die Kosten geradestehen.
Wer ohnehin finanziell gut versorgt ist, braucht über eine Sterbegeldversicherung nicht nachzudenken.
Wer noch jung und fit ist, sollte eher über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken. Auch die ist bereits ab unter 10 Euro monatlich zu haben, je nach Versicherungssumme, Abschlussalter und Laufzeit. Damit können vom Todesfall betroffene Partner oder Kinder mit einem relativ hohen Auszahlungsbetrag versorgt werden. Auch Kombinationsmodelle, beispielsweise mit Beitragsrückerstattung im Überlebensfall werden mittlerweile angeboten.