Die Frau kann einem wirklich leid tun: Da ist sie nun schon Familienministerin und damit per Definition für die Belange auch der Kleinsten zuständig, und dann muß sie auch noch verkünden, dass die so genannten Kinderrechte nicht ins Grundgesetz müssen. Das bringt echt schlechte publicity. Als wenn Herr Bahr ins Mikro sagen würde, alle Ärzte seien Schmarotzer, oder Herr Westerwelle, der Obama ist ein Schaumschläger.
Wen vertritt Frau Schröder? Vermutlich die Gerichte, die dann über Grundgesetzklagen entscheiden müssen und nicht über irgendwelche Klagen vor den Sozialgerichten wegen “Individualverstössen gegen die UN-Kinderrechtskonvention”. Das erspart der Leutheusser-Schnarrenberger wiederum die Beschwerden durch die Richter in Deutschland. Finde ich ok. Schließlich muß man Rücksicht nehmen auf die Kabinettskollegen.
Bringt eine Verankerung der Kinderrechte denn wirklich Vorteile? Kritiker sehen Kinder ausreichend geschützt durch das Grundgesetz, zusätzliche Texte verlängerten die sowieso schon überbordenden Grundartikel um weiteres. Kinderschutzbund und Kinderhilfswerk sehen in dem geforderten Schritt allerdings das entscheidende Signal zur Herausstellung der Belange von Kindern. Die UN-Konvention sei viel zu wenig bekannt.
Für uns Kinder- und Jugendärzte wäre ein Artikel der UN-Kinderrechtskonvention besonders interessant, wenn dieser in den Status eines Grundgesetzes erhoben würde: Klar, das Recht auf Gesundheit und dem Zusatzartikel Art.24 des Rechtes auf Gesundheitsprävention – natürlich denke ich da an die Impfungen.
Übrigens: Der 20.11. ist der internationale Tag der Kinderrechte vulgo Weltkindertag.
Text der UN-Kinderrechtskonvention
Aktion Kinderrechte ins Grundgesetz
Link für Kinder zum Thema Kinderrechte