Die Aufhebung der Praxisgebühr ist heute das Thema von ÄG Nord-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: “Nun ist also große Freude, die Politik macht ein Geschenk, befreit die Menschen von dieser lästigen Gebührt, befreit auch die Ärzte, die dies immer gefordert haben – das ganze hat aber auch einen kleinen Haken. Erstes, dass man ein, wenn auch nicht glückliches, so doch etabliertes Steuerungselement aufgibt. (…) Darüber hinaus fällt ein Instrument weg, dass in vielen, speziell in Hausarztpraxen, eine vorübergehende Liquiditätshilfe war.”
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Nur eine kleine Meldung
Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels (TS 17.4.2013, S.13) hat im Finanzamt Potsdam jeder dritte der 361 Finanzbeamten unbefugt Steuerdaten, für deren Bearbeitung er nicht zuständig war, abgerufen. Laut Finanzministerium zeigte eine Überprüfung der 15 Brandenburger Finanzämter, dass, je nach Behörde, 20 – 50 (!) Prozent der Bediensteten unbefugt auf Steuerdaten der Bürger (ihrer Kollegen? Vorgesetzten? Nachbarn? Politiker? Personen aus der Öffentlichkeit?/ gb) zugegriffen haben.
Nun sind medizinischen Daten von mindestens gleichem Interesse wie Steuerdaten. Da hört man und liest man von verschiedenen Vorhaben: Elektronische Gesundheitskarte, einrichtungsübergreifende Patientenakten, elektronische Fallakte usw. Immer geht es darum, medizinische Einrichtungen im Interesse eines mutmaßlichen wirtschaftlichen und oder medizinischen Nutzens zu vernetzen.
Immer gilt: Die Größe einer Datenbank und die Zahl der Zugriffsberechtigten gehen stets parallel. Und mit zunehmender Größe und Vernetzung steigt mit der Zahl der Zugriffberechtigten auch die Gefahr unberechtigter Einsichtnahme. Wir sprechen von der Gefahr der sogenannten Innentäter. Die kleine Meldung über die Brandenburger Finanzbeamten ist wieder ein Beweis, wie groß die Gefahr bei vernetzten Daten ist.
In Deutschland arbeiten ca. 5 Millionen Menschen im Gesundheitswesen, mindestens 2 Millionen bekämen im Falle von allgemeiner Vernetzung der Gesundheitsdaten mehr oder weniger Zugriff zu den intimsten Informationen über die Krankheiten der Bürger.
Man muss davon ausgehen, dass die Mitarbeiter im Gesundheitswesen mindestens ein gleiches Interesse an den Gesundheitsdaten der Bürger (ihrer Kollegen? Vorgesetzten? Nachbarn? Politikern? Personen aus der Öffentlichkeit?/ gb) entwickeln würden, wie die Mitarbeiter und Beamten des Finanzamtes an den Steuerdaten. Das wäre zu erwarten. Erschreckend ist aber das Ausmaß.
Was schützt uns vor einer solchen “Transparenz” im Gesundheitswesen? Medizinische Daten gehören in die behandelnde Einrichtung; jede einrichtungsübergreifende Vernetzung von Behandlungsdaten ist zu vermeiden.
Man sollte nie vergessen: Das Projekt „elektronische Gesundheitskarte“ hat die Vernetzung aller medizinischer Daten aller 80 Millionen Bürger zum Ziel und wäre, wie das Beispiel zeigt, der GAU (der Größte Anzunehmende Unfall) für den Datenschutz in Deutschland. Das gilt es zu verhindern!