Im Aargau ist die Selbstdispensation verboten. Ärzte dürfen nur in Notfällen rezeptpflichtige Medikamente abgeben und nur in bestimmten Fällen eine Privatapotheke führen. Aber bis anhin wurde diese Regelung umgangen, indem von den Ärzten ausgestellte Rezepte direkt an die Versand-Apotheke Zur Rose geschickt wurden, die die verordneten Medikamente dann an die Patienten gesendet hat.
Die Apotheke Zur Rose in Steckborn ist grundsätzlich eine normale öffentliche Apotheke (mit Versandhandelsbewilligung). Besonders ist aber, dass sie sich überwiegend im Besitz von Ärzten befindet. Rund achtzig Prozent der Aktionäre der Apotheke sind Ärzte. Zudem vertritt sie als standeseigene Apotheke die Interessen der Ärzteschaft.
Die via Aktien an der Apotheke beteiligten Ärzte haben ein wirtschaftliches Interesse an einem guten Betriebsergebnis der Apotheke. Die Apotheke Zur Rose AG entschädigt zudem Ärzte, die ihr Rezepte zustellen, finanziell. Es ist also davon auszugehen, dass den Ärzten finanzielle Vorteile erwachsen, wenn sie Rezepte an die Zur Rose AG übermitteln anstatt an eine andere Apotheke.
Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen dass sich Ärzte ohne Selbstdispensationsbewilligung, die Aktionäre der Zur Rose AG sind, nicht an deren Direktversand beteiligen dürfen. Die Ärzte dürfen sich nur an diesem Versandhandel beteiligen, «wenn ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nutzen entsteht». (Quelle)
Denn in dem Fall gilt: Je mehr verschrieben wird, desto mehr verdienen die Arzte. Das schafft absurde Anreize und nützt der Gesundheit wenig.
Schön, dass das manche Politiker auch erkannt haben – leider scheint das noch nicht überallhin durchgedrungen zu sein. Im Gegenteil. In Zürich fiel das Selbstdispensationsverbot letztes Jahr und ist seit Anfang Jahr Realität. Im Kanton Schaffhausen ist es diesen Herbst gefallen , Im Aargau gibt es nächstes Jahr zwei Initiativen (eine der Ärzte für die Selbstdispensation und eine der Apotheken dagegen: siehe Miteinander statt gegeneinander) und auch in Basel sind die Ärzte dabei sich für die Selbstdispensation zu organisieren.
Was bedeutet das für die Patienten? Manche mögen denken, wie praktisch es ist, ein Medikament grad vom Arzt mitzubekommen. Aber es gibt auch noch andere Seiten daran. Hier ein Bericht der Apotheke Schaffhauserplatz in Zürich, die seit diesem Jahr mit dem zu kämpfen hat:
Viele apothekentreue Kunden sind glücklich, wenn ihr behandelnder Arzt keine Medikamente verkauft. So kommen sie nicht zwischen die Fronten, und sie haben das gute Gefühl, dass ihr Arzt ihnen nur das verschreibt, was sie wirklich benötigen. Von unseren Kunden, deren Arzte Selbstdispensation betreiben, vernehmen wir eindeutig öfter Unsicherheit und Missmut als Zufriedenheit. Durch verschiedene Kunden und Spitexorganisationen haben wir neuerdings Kenntnis von niedergelassenen Medizinern, die das Ausstellen eines Rezeptes verweigern. Ein solches Verhalten missachtet jegliches Patientenrecht. Deshalb: Ärzte sollen ihr Einkommen durch Taxpunkte generieren; und ein besseres Einkommen soll durch eine Erhöhung des Taxpunktwertes erstritten werden.
Das kann ich so nur unterstreichen. Abgesehen davon, dass die SD die Apotheken und Ärzte auf einmal zu Konkurrenten macht, statt zu Partnern im Gesundheitswesen, fühlen sich die Patienten auf einmal zwischen den Fronten. Man hört davon, dass den Patienten auch ein schlechtes Gewissen gemacht wird, wenn sie lieber ein Rezept ausgestellt haben wollen – und auch das mit dem Verweigern ist nichts neues. Wer mehr über die Folgen der Selbstdispensation lesen möchte kann das hier.
Besser wäre es doch, die Ärzte so zu entgelten, dass sie nicht das Gefühl haben müssen, ihr Einkommen durch den Medikamentenverkauf aufbessern zu müssen !
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