Der Bundestag hat am 29.11.2012 dem Patientenrechtegesetz zugestimmt. Das Gesetz, das nun am 01.01.2013 in Kraft tritt, fasst das bestehende richterrechtliche Arzthaftungs- und Behandlungsrecht zusammen und verankert es im BGB. Das Gesetz sieht unter anderem vor vor, dass Krankenkassen ihre … Weiterlesen
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Unvollständige Allergenkennzeichnung auf Riegeln
Die Internetseite lebensmittelwarnung.de hat eine aktuelle Meldung veröffentlicht. Die Allergenkennzeichnung auf der Verpackung der Riegel RAWBITE APRICOT Mini ist unvollständig. Es können Spuren von Mandeln und Cashews enthalten sein, die bei Menschen mit Nussallergien allergische Reaktionen hervorrufen. Hersteller (Inverkehrbringer): Rawbite ApS, Lyngbyvej 419, 2820 Gentofte, Dänemark Verpackungseinheit: 30 g Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum): 02.07.2019 Chargennummer / Los-Kennzeichnung: RB020718 Weitere […]
Das E-Health-Gesetz – Digitalisierung stärkt Gesundheitsversorgung
Kaum etwas hat uns in den letzten beiden Jahrzehnten so verändert, wie das Internet und die damit verbundene Digitalisierung der Gesellschaft. Die wenigsten konnten und können sich dieser Entwicklung entziehen. Auch im Gesundheitswesen ist sie angekommen. Mit in Kraft treten … Weiterlesen →
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll die Gematik verlassen
Nachdem die kranken Kassen das so genannte Versichertenstammdatenmanagement als ureigene, ärztliche Aufgabe definiert haben und stur darauf bestehen, ihre Verwaltungsaufgaben in die Arztpraxen auszulagern, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Überlegung in den Raum, sich aus der Planungsgesellschaft, der gematik, zu verabschieden. Diese Konsequenz wird auch von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützt.
Da in manchen Diskussionen das intrigante Gerücht zu lesen ist, die Ärzte wehrten sich gegen das Stammdatenmanagement, weil sie sich nicht kontrollieren lassen wollten: sie wehren sich dagegen, weil sie a) keine zusätzlichen Verwaltungsaufgaben für die kranken Kassen übernehmen wollen und b) weil sie ihre Patienten nicht zusätzlich kontrollieren lassen wollen. Für uns Ärzte gibt’s schon genug Kontrollen – dafür braucht niemand eine “Gesundheitskarte”.