Ab dem 1.1.13 gibt es jede Menge Ausnahmeregeln, die ihrerseits viele Seiten neuer Bestimmungen umfassen. Der Leser möge mir die Einzelheiten ersparen, erstens habe ich sie selbst noch nicht begriffen, zweitens würde man nicht glauben, dass Menschen sich so etwas ausdenken können.
Für Patienten, Physiotherapeuten und Ärzte ist am Ende folgende Erkenntnis wichtig:
Das Ausstellen einer Heilmittelverordnung ist nicht länger eine Sache, die nebenbei erledigt werden kann. Den ausstellenden Ärzten müssen einige Tage Zeit gewährt werden, weil das Ausfüllen, Nachprüfen und Kodieren inzwischen ähnlich viel bürokratischen Einsatz beansprucht, wie beispielsweise das Stellen eines Kurantrages. Allerdings sind die Bestimmungen für die Antragstellung einer REHA-Maßnahme übersichtlicher und einfacher zu begreifen. Das heißt nicht, dass dieses Kapitel simpel wäre, immerhin gibt es dafür Wochenendkurse.
Das Thema Heilmittelverordnung ist inzwischen so hochkomplex, dass wir in unserer Praxis beschlossen haben, dass unsere Patienten uns drei bis vier Tage Zeit lassen müssen, bevor beispielsweise ein bestelltes Wiederholungsrezept zur Abholung bereit liegen kann. Das ist kein einfacher Knopfdruck mehr und dann ab in den Drucker mit dem Formular, nein. Da gilt es Kodierrichtlinien einzuhalten und ICD-Verschlüsselungen zu prüfen, Therapieaufgaben und Therapieziele zu formulieren, zeitliche Abläufe und Behandlungsfrequenz zu koordinieren, Ansprüche zu kontrollieren, Ausnahmen abzuklären und anderes mehr.
Erst wenn alles richtig ist, ist eine Verordnung auszustellen oder abzulehnen oder gesondert zu beantragen oder darauf zu verweisen, wann wieder ein Anspruch auf Verordnung besteht.
Übrigens, das Ganze hat mit medizinischer Notwendigkeit nur gelegentlich etwas zu tun und Logik vermisst man vollständig. Also liebe Patienten, kommen Sie mir nicht mit:
„Aber das brauche ich doch, um wieder gesund zu werden!“
So haben wir nicht gewettet. Wo kommen wir denn da hin, wenn es allein darum ginge.