Patientenrechte – Eure Rechte! Das geänderte Patientenrechtgesetz

Hallo zusammen,

neulich ist es passiert, ich war krank. Und als ich so im Wartezimmer meines Hausarztes saß, habe ich mich gefragt was wohl passieren würde, wenn mir mein Arzt ein falsches Medikament aufschreiben würde, bspw. gegen Magenschmerzen und nicht gegen meinen Schnupfen. Nicht, dass ich meinem Arzt nicht vertraue,  aber theoretisch ist das doch möglich, oder? Bei all den Patientinnen und Patienten, die er Tag für Tag behandelt. Was mache ich also, wenn ein Fehler bei der Behandlung vorliegt?

 

Wo könnt Ihr Eure Rechte nachschlagen?

Informationen zu Euren Rechten und die dazugehörigen Gesetzestexte findet Ihr bald im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).  Bis dahin ist der Gesetzesentwurf hier einsehbar:

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_node.html

 

Was steht Neues in den Gesetzestexten?

Das sogenannte Patientenrechtgesetz zeigt alle bisherigen Rechte der Patientinnen und Patienten auf und verfeinert diese.

  • So ist jetzt beispielsweise gesetzlich festgelegt, dass jede Patientin und jeder Patient vor einer Behandlung umfassend und ohne Medizinerlatein, verständlich über den Behandlungsverlauf aufgeklärt werden.
  • Ebenfalls soll die Einsicht in die persönliche Patientenakte eingeräumt werden.

Das fördert nicht nur die bessere Dokumentationspflicht des Arztes sondern führt bei einem Behandlungsfehler zu einer vereinfachten Situation für die Patientinnen und Patienten. Bis jetzt musste beim Verdacht eines einfachen Behandlungsfehlers erst von der Patientin oder dem Patienten ein Beweis erbracht werden, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Ihr könnt Euch sicherlich vorstellen, dass das sehr schwierig ist, wenn man nicht genauestens in den Hintergrund des Behandlungsverlaufs eingebunden wurde. Die neue Regelung führt nach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu einer Beweiserleichterung für die Patientin oder den Patienten.

Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich einiges getan.

  • Die Krankenkassen müssen in Zukunft bei einem Antrag auf Leistung einer Versicherten bzw. eines Versicherten, innerhalb von drei Wochen, bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen, eine Entscheidung treffen. Erfolgt dies nicht, gilt der Antrag als bewilligt.
  • Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler soll die oder der Versicherte Unterstützung von den Krankenkassen bekommen.

Das Patientenrechtgesetz stärkt also die Rechte der Patientinnen und Patienten, schafft Transparenz und hilft Fehler zu vermeiden.

 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Das Patientenrechtegesetz soll in den nächsten Wochen vom Bundesrat beraten

werden. Ich informiere Euch gerne an dieser Stelle darüber, wie es weitergeht.

 

Bis dahin findet Ihr weitere Informationen unter

http://www.bmg.bund.de/praevention/patientenrechte/patientenrechtegesetz.html

sowie unter

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Pressemitteilungen/2012/2012_04/121129_Patientenrechte_auf_der_Zielgeraden.pdf

 

Bleibt gesund!

Euer Matic

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