Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12.12.2012 entschieden. Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten stehe in einem … Weiterlesen
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