Bei Ausscheiden aus einer Arztpraxis reicht die Möglichkeit der Mitnahme von Patienten aus, um einen Abfindungsanspruch als erfüllt anzusehen

Scheidet ein (Zahn)Arzt aus einer Berufsausübungsgemeinschaft aus und hat er anschließend die Möglichkeit die Patienten aus der bisherigen Praxis in seiner neuen Praxis weiterzubehandeln, ist ein Ausgleich des Goodwills zwischen den bisherigen Praxispartner nicht mehr erforderlich. Vielmehr hat sich der … Weiterlesen

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