(P. Köhler) Aufgrund einiger Gerichtsurteile, die ähnliche Angebote als Irreführung und Bauernfängerei einstufen, sollte man von einer voreiligen Unterschrift absehen. Die angebotene Leistung (Eintrag unserer Praxis in ein kaum bekanntes Internetverzeichnis) steht für mich in offensichtlichem Missverhältnis zu dem geforderten Preis (569.- Euro pro Jahr).
Ich wage die Tatsachenbehauptung, dass – auch wenn der in winziger Schrift gedruckte Angebotstext nach den Urteilen ein bisschen modifiziert wurde, zB durch Jahres- statt Monatspreisangabe – es doch weiterhin sein Ziel ist, dem flüchtigen Leser zu verschleiern, dass es sich um das Angebot einer kostenpflichtigen Leistung handelt. Man gewinnt beim oberflächlichen Lesen den Eindruck, dass es nur darum geht, einen schon bestehenden Eintrag im Gewerberegister zu prüfen und abzuzeichnen.
Die Gefahr liegt darin, dass Arzt oder Mitarbeiter sich im täglichen Routinebetrieb täuschen lassen. Ich empfehle deshalb jedem Kollegen, solche Schreiben nur persönlich und in einer ruhigen Minute zu bearbeiten.
PS: Man könnte den Spieß auch umdrehen 🙂