Einsortiert unter:Forensik, Psychiatrie Tagged: Rettungsdienst, Vorsorgevollmacht
Die Ehefrau des 85 jährigen, seit längerer Zeit an einer ausgeprägten Demenz leidenden Patienten hatte den Rettungsdienst gerufen, weil es zu Hause einfach nicht mehr ging. Der Patient war immer unruhiger, getriebener und auch aversiver geworden, er aß nicht mehr richtig und war mit Worten kaum noch erreichbar. Eine Aufnahme ins Krankenhaus war erforderlich. Die Jungs vom Rettungsdienst kamen, hörten sich die Geschichte in Ruhe an und erklärten, dass sie den Patienten natürlich ins Krankenhaus fahren würden. Und fragten dann, ob vieleicht eine Vorsorgevollmacht vorliege. Die braucht man nämlich, um die Behandlung im Krankenhaus auf einer geschützten Station rechtlich abzusichern, wenn eine Freiwilligkeitserklärung aufgrund der Demenz nicht mehr möglich ist. Die Alternative wäre in NRW eine Zwangsumterbringung nach dem PsychKG, eine Maßnahme, auf die man eben gerade verzichten kann, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt.
Ja, sagte die Ehefrau, eine Vorsorgevollmacht gebe es, sie finde sie jetzt nur gerade nicht.
Kein Problem, sagten die Retter, dann warteten sie gerne kurz, so dass die Ehefrau suchen könne. Ach, das dauere doch zu lange, sagte die Ehefrau. Nein, sie solle ruhig gucken, wo sie sei, die Vollmacht, sie könne doch nicht verschwunden sein, wo die denn eigentlich sein müsse. Und schwups, genau am erwarteten Ort fand sie sich. Und dann gings mit Patient und Vorsorgevollmacht in die Klinik.
Hat vielleicht 5 Minuten gedauert, dafür aber ein Psych KG verhindert, den Zweck der Vorsorgevollmacht ernst genommen und war auf jeden Fall sehr im Sinne des Patienten und seiner Frau. Danke.