Gelten die SAMW-Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» auch für Publikumsveranstaltungen? Dürfen dem Publikum, in der Wissenschaft als notwendig erachtete Informationen, vorenthalten werden? Müssen die SAMW-Richtlinien angewendet werden?
Die Schweizerische MS-Gesellschaft führt zusammen mit dem Universitätsspital Basel jährlich eine gut besuchte Informationsveranstaltung über die neusten Entwicklungen in der MS-Forschung durch. Ärzte und Forscher halten zu unterschiedlichen Themen Vorträge. Häufig geht es um aktuelle und kommende MS-Therapien. Studien zu Medikamenten werden vorgestellt. Nutzen und Risiken werden besprochen.
Forscher haben häufig enge Kontakte zur Pharmaindustrie. Sei es aufgrund von Studien, die sie in deren Auftrag machen, sei es als Berater oder als bezahlte Redner an Tagungen, oder alles zusammen. Das führt zu Interessenkonflikten. Diese Interessenkonflikte können ohne Auswirkung sein oder aber zu Verzerrungen führen, auch unbewusst. Interessenkonflikte sind leider weit verbreitet. In der Wissenschaft sind Interessenkonflikte schon lange ein Thema. Transparenz über Interessenbindungen ist gefordert. Richtlinien wurden erlassen.
In der Schweiz regeln die SAMW-Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» den Umgang mit Interessenkonflikten. Die erste Massnahme ist Offenlegung1. Forscher und Ärzte müssen Interessenbindungen dem Publikum offen legen.
Ich besuchte verschiedene Informationsveranstaltungen. Bis auf eine löbliche Ausnahme hat in den vergangenen zwei Jahren keiner der Ärzte oder Forscher seine Interessenbindungen offengelegt.
«Beratende Kommission» der SAMW
Die «Beratende Kommission» der SAMW ist für Fragen zu den SAMW-Richtlinien zuständig. Um es genau zu wissen, ob die SAMW-Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» auch für Publikumsveranstaltungen gelten, habe ich mich an diese Kommission gewendet.
Die Beratende Kommission hat an der Sitzung vom 7. April 2011 über das Thema beraten und folgendes beschlossen:
Medizinische Referenten sollten auch an Publikumsveranstaltungen ihre Interessenbindungen offen legen.
Ein Artikel zur Information ist in der Schweizerischen Ärztezeitung vorgesehen.
In der Zwischenzeit, wenden Sie sich für weitere Auskunft am besten direkt an den SAMW-Generalsekretär Dr. Hermann Amstad.
Veranstaltungsorganisatoren
Die Organisatoren von Informationsveranstaltungen sind ebenfalls in der Pflicht. Sie sollten die Redner vorgängig auf die Offenlegung von Interessenbindungen hinweisen. Eine wiederholte Missachtung darf nicht toleriert werden.
Die Schweizerische MS-Gesellschaft nimmt das Thema ernst. Seit Anfang 2013 enthält die Vortragsvereinbarung einen Abschnitt über die Offenlegungspflicht von Interessenbindungen bzw. Interessenkonflikten. Die MS-Gesellschaft hat mit dieser Anpassung einen sehr vorbildlichen und wichtigen Schritt gemacht. Ich hoffe, dass dieses Beispiel Schule macht.
Zusammenfassung
Die SAMW-Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft-Industrie» gelten für Publikumsveranstaltungen. Interessenbindungen müssen offengelegt werden.
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Deklaration alleine reicht nicht. Sie ist nur ein erster notwendiger Schritt. ↩