Die AOK bietet einen neuen chicken Service für ihre Versicherten an: Die elektronische Patientenquittung. Bereits seit der letzten x-ten Reform der Abrechnungsmodalitäten (das “GKV-Modernisierungsgesetz”) im Jahre 2004 wurde mit Einführung der Praxisgebühr auch diese Patientenquittung eingeführt. Die Gebühr ist abgeschafft seit 1.1., die Quittung gibts immer noch — es hat nur noch nie jemand danach gefragt. Wahrscheinlich möchte man gar nicht wissen, was der Arzt an der Behandlung verdient.
Die AOK geht andere Wege, der Informationsgehalt ist noch geringer: Als Mitglied der Krankenkasse kann man nun über die AOK seine Quittung beantragen. Problem: Der Arzt rechnet ab im Quartal I, erst im Quartal III (nach 4-6 Monaten) ist die Berechnung der Vergütung, der Regelleistungsvoluminaausgleiche, Abzüge der gedeckelten Punktevolumen und sonstigen bürokratischen Spitzfindigkeiten soweit gediehen, dass heraus ist, was von der ursprünglichen Abrechnung übrig bleibt.
Weiß ich denn nach vier oder fünf Monaten noch, was der Doc damals so gemacht hat? Vor allem: Wie oft ich beim Arzt war? Denn: Den größten Abrechnungssatz macht die so genannte Konsultationsziffer als Versicherungspauschale (bei Kinder- und Jugendärzten die 04111 bzw. 04110) aus, die sowieso nur 1x pro Quartal berechnet wird, egal, wie oft der Patient durch die Türe marschiert. Die mögliche Patientenquittung mag vielleicht bei Einzelabrechnungen gut funktionieren, wenn auf der Quittung eine Arthroskopie erscheint, die der Orthopäde aber nie durchgeführt hat, oder – in unserem Fall – eine Impfung, die nie stattgefunden hat.
Es bleibt also die Patientenkontrolle übrig, und es werden sich sicher genug Spitzfindige finden, die akribisch alle Arzt-Kontakte und -Leistungen listen und diese mit den Ziffern der Patientenquittung vergleichen. Es sät also nur vermehrt Skepsis in das Abrechnungsgebahren der Ärzte, eine Transparenz im Sinne einer Einschätzung des wahren Verdienstes pro Patient, wie wir uns das ursprünglich gehofft haben, wird es weniger bringen.
Meine Vision schon immer: Rechnung an den Patienten, da steht alles drauf, kann er gleich korrigieren, und Einreichung bei der Krankenkasse mit Erstattung der Kosten an den Arzt.
Ach, ups, dann hat ja die KV nichts mehr zu tun.