Betäubungsmittel-Rezept-Kummer

Es ist bei uns zwar nicht ganz so übel wie in Deutschland, wo die Krankenkasse sich erlaubt für nicht gaaaanz korrekt ausgefüllte Betäubungsmittel-Rezepte einfach das Geld für den Bezug nicht zu bezahlen – aber: auch bei uns gibt es Vorschriften, wie so ein Rezept auszusehen hat.

Das Betäubungsmittelrezept muss enthalten:

Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes;
Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Patientin oder des Patienten;
Ausstellungsdatum;
Bezeichnung des Arzneimittels mit kontrollierten Substanzen, seine Darreichungsform und Dosierung;
Menge;
Anwendungsanweisung.

Die Verschreibung von Betäubungsmittel ist vom verordnenden Arzt eigenhändig zu visieren und der entsprechende Beleg ist in der Krankengeschichte des Patienten aufzubewahren.

Es kommt als weisses Rezept mit 2 Durchschlägen: Blau = Kopie für Arzt/Ärztin; Rosa = Kopie an Krankenkasse, Weiss = Kopie an die Apotheke;

Ich habe schon Rezepte an den Arzt zur Korrektur zurückgeschickt, weil der Stempel fehlte, oder die Unterschrift – obwohl ich im Normalfall das Mittel abgebe, nachdem ich mich versichert habe, dass das Rezept rechtens ist (mit einem Anruf an den Arzt).

Gelegentlich kommt ein Patient, der nicht weiss, dass wir beide Teile (weiss und rosa) brauchen. Wenn der Patient in der Apotheke selber bezahlt, bekommt er den rosa Teil wieder zurück. Wenn wir das der Kasse abrechnen – nicht. Mit mir zu diskutieren bringt da gar nichts. Wenn Sie wirklich etwas für die Unterlagen brauchen, mache ich ihnen eine Kopie, und auf die Kopie einen grossen Stempel und den Vermerk “Kopie”.

Letztens hatte ich auch einen Arzt, der nicht wusste, dass wir beide Teile brauchen – da ist der rosa Teil einfach in der Praxis geblieben. O-Ton Arzt: “Oh, das wusste ich nicht …. ich stelle nicht oft Betäubungsmittelrezepte aus …” – Das hätte wohl eher “noch nie” heissen sollen. Ich habe ihm dann gesagt, auf was er dringend sonst noch achten muss.

Der rosa (und das blaue) Teil ist ein Durchschlag – das bedeutet, was man auf den weissen Teil schreibt, drückt sich durch.  Das kann aber auch noch nach dem Arztbesuch passieren …

Zum Beispiel das BG-Rezept das vom Arzt zum Patienten kommt und von ihm zur Spitex. Dort gerät es auf dem Schreibtisch unter andere Papiere, die beschrieben werden, und bis das Rezept bei uns ist zeigt der rosa Durchschlag noch viele Spuren der täglichen Spitex-Arbeit. Zum Glück bleibt das weisse Original in unserer Buchhaltung und über den roten Durchschlag darf sich die KK freuen.  🙂

Und letztens haben wir eine wahre Baustelle von einem BG-Rezept bekommen.

Das hier: (blauer Stift: das waren wir, der Rest ist Original)

bgrp
Ich meine: SO schwer ist das wirklich nicht – da steht ja alles drauf, was genau draufgehört und wo.

Es gibt aber immer noch genug, was man schief machen kann.

Zum Beispiel: Durogesic / Fentanyl …. faktisch dasselbe. Durogesic das Original und Fentanyl das Generikum. Mir ist es eigentlich egal, was der Arzt jetzt aufschreibt (ich darf das hier ja durch ein Generikum ersetzen) aber durchstreichen, neu schreiben, nochmals durchstreichen ist auf einem BG Rezept ein dickes “No-No”.

In Deutschland würde die Kasse jetzt wohl einen Aufstand machen wegen den “3d” – das müsste, wenn ich das richtig mitbekommen habe ausgeschrieben sein als: “Alle 72 Stunden wechseln”

Aber ich habe noch ein Problem: 150 Mikrogramm – die Dosierung gibt es nicht. Es gibt 100 und es gibt 50 … und dann muss der Arzt das bitte als je eine Packung aufschreiben. Das darf er mit den neuen BG Rezepten auch auf dem selben Rezept.

Ähnliches Problem auch beim Oxynorm: es gibt kein 50 mg (pro was?) – es gibt 10mg/ml – also will er wohl, dass der Patient 5 ml nimmt – maximal alle Stunde.

Für das habe ich grad ein ganz neues Rezept verlangt beim Arzt. Ich finde das auch ziemlich schlampig, den Patienten mit so einem Rezept zu entlassen. Zum Glück darf ich das hierzulande aber so abgeben, auch wenn ich das neue Rezept noch nicht in der Hand halte – ist auch besser so. Das hier sind starke Schmerzmittel, die der Patient braucht … ansonsten leidet er. Toll auch, weil das natürlich vor einem Wochenende reinkam.

Tagged: Apotheke, Arzt, Betäubungsmittel, Rezept

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *