Organspende – Wem gehört später mein Herz?

Hallo zusammen,

jeden Tag eine gute Tat, so das Motto der Pfadfinder. Aber was ist eigentlich, nachdem unsere Tage gezählt sind? Selbst dann können wir noch Gutes tun, indem wir uns für eine Organspende nach unserem Tode entscheiden. Welche Rechte ein Organspender hat, ab wann ein Organ entnommen werden darf und woran festgelegt wird, wer dieses Organ letztendlich bekommt, soll hier nun aus aktuellem Anlass geklärt werden.

Derzeit liest und hört man es fast überall: Organspendeskandal!

Offensichtlich scheint bei dem Prozess der Organtransplantation und -spende in einigen Krankenhäusern etwas schief gelaufen zu sein. Schließlich gibt es jetzt sogar eine Diskussion über härtere Strafen für den ‚illegalen Organhandel‘. Um die Umstände klarer werden zu lassen, und auch um Euch die Angst vor dem Missbrauch zu nehmen, fangen wir zunächst ganz von vorne an.

Wer darf eigentlich seine Organe spenden und wie sind die Voraussetzungen?

Erst einmal: Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit der Organ- und Gewebespende. Keiner wird zur Organspende gezwungen!

Das Transplantationsgesetz erlaubt Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr, ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende schriftlich festzulegen. Um diese Entscheidung für eine Organspende dokumentieren zu können, stellen die Krankenkassen bzw. Versicherungsunternehmen kostenlos Organspendeausweise zur Verfügung. Auf dem Organspendeausweis kann festgelegt werden, ob man zur Organspende bereit ist und welche Organe nicht zur Transplantation freigegeben werden sollen. Auch wenn eine Organspende ausgeschlossen ist, kann dies vermerkt werden. Egal, welche Entscheidung für Euch die richtige ist: Es lohnt sich in beiden Fällen, immer einen Organspendeausweis dabei zu haben. Nach oben hin gibt es übrigens keine Altersgrenze.

Liegt keine Einverständniserklärung des Verstorbenen vor, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob sie einer Organspende am Verstorbenen zustimmen.

Für eine Organspende nach dem Tod ist eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten nicht erforderlich. Die Organe dürfen lediglich nicht entnommen werden, wenn der Verstorbene an einer akuten Krebserkrankung litt oder HIV-positiv war. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, ob eine Organ- und Gewebespende veranlasst werden kann.

Bei einer Gewebespende ist entscheidend, ob die Organe gesund und funktionsfähig sind. Deshalb werden bei dem Verstorbenen beim Vorliegen einer Einverständniserklärung vor Entnahme der Organe oder des Gewebes verschiedene Untersuchungen zur Funktionsfähigkeit durchgeführt.

Es kann auch eine Lebendorganspende erfolgen – bspw. das Spenden einer Niere.

Ihr könnt bereits zu Lebzeiten durch eine Organspende eine gute Tat vollbringen und Leben retten! Hierbei gibt es aber einige Einschränkungen: So ist die Lebendspende nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades erlaubt. Bspw. kommen Eltern oder Geschwister der empfangenden Person in Betracht (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.organspende-info.de).

Wann dürfen die Organe entnommen werden?

Abgesehen von Lebendorganspenden, dürfen erst nach der Feststellung des Todes ein oder mehrere Organe entnommen werden.

Ein sicheres Zeichen für den Tod ist ein langanhaltendes Aussetzen der Gehirnfunktion. Denn wenn das Gehirn nur für wenige Minuten ohne Blut- und somit auch ohne Sauerstoffversorgung bleibt, kann das Gehirn irreparabel beschädigt werden. Dies macht sich in Funktionseinbußen deutlich. Trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit wird das Gehirn dennoch nicht mehr mit Blut versorgt, so dass die Hirnzellen zerfallen. Diesen endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Hirnfunktion, bezeichnet man als Hirntod.

Wer stellt den Tod fest?

Der Hirntod des Verstorbenen lässt sich durch verschiedene Untersuchungen feststellen. Das Vorgehen bei der Diagnosefestlegung ist durch die Richtlinien der Bundesärztekammer streng vorgegeben. Im Transplantationsgesetz ist verankert, dass die Hirntodfeststellung von zwei Ärztinnen bzw. Ärzten unabhängig bestätigt und in dem sogenannten Hirntodprotokoll festgehalten werden müssen. Damit ein Interessenskonflikt ausgeschlossen ist, dürfen die diagnostizierenden Ärzte nicht selbst an der Organ- und Gewebeentnahme oder Transplantation beteiligt sein.

Wer entscheidet wer die gespendeten Organe bekommt?

Hierfür gibt es die deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Ziel der DSO ist es, Menschen, die auf den sogenannten Wartelisten stehen, so schnell wie möglich eine Transplantation zu ermöglichen, sobald ein geeignetes Organ zur Verfügung steht.

Wie läuft der Prozess der Organspende ab?

Sobald bei einer Patientin oder einem Patienten im Krankenhaus der Verdacht auf Hirntod besteht, wird die zuständige regionale Koordinierungsstelle der DSO informiert. Die DSO vermittelt dann bei Bedarf unabhängige Neurologinnen oder Neurologen, die die Diagnostik nach den strengen Vorgaben der Bundesärztekammer durchführen. Dann muss die Einwilligung der Verstorbenen geklärt werden.

Liegt die Zustimmung zur Organspende vor, übermittelt die DSO die Daten des gespendeten Organs an die Stiftung Eurotransplant. Dort wird nach medizinischen Kriterien, wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, eine passende Empfängerin oder ein passender Empfänger auf der Warteliste ermittelt.

Um die Empfängerin oder den Empfänger zu schützen, veranlasst die DSO nun verschiedene Laboruntersuchungen, die die oben genannten Erkrankungen ausschließen. Zusätzlich werden die Organfunktionen, die Blutgruppe und die Gewebemerkmale getestet. Die DSO leitet die Daten weiter und organisiert den Organtransport. Während die Organe entnommen und für den Transport übergeben werden, bereiten die Chirurginnen bzw. Chirurgen die Empfängerin oder den Empfänger für die Transplantation vor.

Woher bekomme ich einen Organspendeausweis?

Viele Haus- und Fachärzte haben mittlerweile in ihren Wartezimmern Organspendeausweise und die dazugehörige Informationsbroschüre ausliegen. Ebenfalls findet man Informationen rund um Organspende auf der unten angegebenen Seite.

Hier könnt Ihr den Organspendeausweis anfordern oder in einem handlichen Format ausdrucken

Weitere Informationen zum Thema erhaltet Ihr ebenfalls auf der oben genannten Seite und auf den Seiten der Deutschen Stiftung Organtransplantation

Die Vorschläge zur Änderung der Gesetze und die Diskussion über den Organspendeskandal findet ihr auf den angegebenen Seiten

Bleibt gesund!
Euer Matic

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