Psychotherapeuten in Ausbildung haben Recht auf Vergütung

Landesarbeitsgericht Hamm

Das Landesarbeitsgericht Hamm

Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA) sind Psychologen, die ihren Hochschulabschluss in Psychologie in der Tasche haben und nun eine Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten machen. Diese Weiterbildung enthält neben theoretischer und praktischer Ausbildung zwei Pflichtpraktika über insgesamt 18 Monate in psychiatrischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen. Die Vergütung ist nicht tariflich geregelt. Es ist in den attraktiven Großstädten gängige Praxis, den PIAs wenig bis gar nichts zu bezahlen. Lediglich auf dem Lande wird oft eine Vergütung bezahlt, die bis zum regulären Gehalt eines Psychologen geht, weil die Stellen dort nicht anders zu besetzen sind.

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 29.11.2012 für Recht erkannt, dass es sittenwidrig ist, PIAs unentgeltlich anzustellen. Im konkreten Fall wurde einer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin zugesprochen, dass die Klinik ihr rückwirkend für ihren Einsatz 1000€ pro Monat zu zahlen hat. Die Klinik darf noch in Revision gehen.

LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2012. Aktenzeichen: 11 Sa 74/12

Originalquelle dieser Nachricht: http://www.bund-verlag.de/aktuelles/2012/12/lag-hamm-nulltarif-fuer-psychotherapeuten-ist-sittenwidrig.php

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