Das Thema von ÄG Nord Geschäftsführer Thomas Rampoldt ist heute die voraussichtliche Entwicklung der Netzförderung nach den neuen Richtlinien. Er nennt viele Kriterien, die mit großer Wahrscheinlichkeit schon feststehen und rät Netzen, nicht mehr weiter abzuwarten sondern die ersten Schritte einer Qualifizierung für die Förderung einzuleiten: “Wenn man sich als Netz jetzt die Frage stellt, ob man abwarten muss bis die Richtlinien der KV jeweils vorliegen, würde ich eindeutig sagen: Nein. Die Kriterien sind eigentlich klar. Und es ist ebenso klar, dass die Erfüllung nachgewiesen werden muss. Das heißt: jedes Praxisnetz, das sich im Moment mit der Frage beschäftigt, ob man Förderung nach § 87b beantragen soll kann auch heute schon aktiv werden, in dem das, was heute schon getan wird, dokumentiert wird.”
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