In einer Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 1184/04 vom 13.2.2006, Absatz-Nr. (1 – 68) hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Gesundheitskarte im Februar verworfen. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Auch rechtlich gesehen steht der Gesundheitskarte damit bis auf weiteres nichts mehr im Wege.
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**** umzug ****
liebe gemeinde!ich danke allen für die wertvollen hinweise in sachen anderer webspace, kostenloser webspace, relaunch, wordpress etc pp.in anbetracht meiner geringen html-css-keine-ahnung-kenntnisse bin ich nun doch zu wordpress.com gewechselt. ei…
[Buch] “Bessere Ärzte, bessere Patienten, bessere Medizin – Aufbruch in ein transparentes Gesundheitswesen”
“In dieser Aufsatzsammlung kommen Missstände der Medizin zur Sprache: Es geht um schlampig geplante Forschungsprojekte, um Ärzte, die perfekt operieren, aber nicht wissen, wann ein Eingriff sinnvoll ist oder darum, wie aufgebauscht die Medien über Gesundheitsstudien berichten. Brustkrebs ist die häufigste Krebsart, an der Frauen in den Industrieländern erkranken. Mit dieser Begründung wurde in Deutschland […]
Blogopause
ja, momentan passiert nicht viel… zumindest nicht im Blog.
In Bad Dingenskirchen hingegen passiert momentan um so mehr.
Also, echt. Da tobt der Bär, da boxt der Papst im Kettenhemd.
Nix bleibt wie es war und Medizynicus schafft es gerade noch, sich abends mit dem Ärmel den Schweiß aus dem Gesicht zu wischen bevor er völlig übermüdet ins […]