Eine Fettabsaugung gehört grundsätzlich nicht zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Kassenleistungen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 01.03.2013 entschieden (Az.: L 4 KR 3517/11). Die Klägerin, die an einer Fettverteilungsstörung im Bereich des Gesäßes und … Weiterlesen
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