Die Aufforderung zur „frühen Nutzenbewertung“ von Arzneimitteln für bereits auf dem Markt befindliche Medikamente (Bestandsmarkt) ist rechtens. Das entschied das LSG Berlin-Brandenburg am 28.02.2013 unter Az.: L 7 KA 106/12 KL ER. Der Pharmahersteller Novartis unterlag dabei dem Gemeinsamen Bundesausschuss … Weiterlesen
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