Lange hat es gedauert, jetzt ist es soweit: Das neue Patientenrechtegesetz ist Ende Februar in Kraft getreten! Das Gesetz sorgt für neue Transparenz und klare Regelungen, in dem es bereits die durch die Rechtsprechung ausgeformte Rechtsposition der Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch bündelt. Durch das wichtige Signal, das die Politik hiermit aussendet, werden die Positionen des Patienten gestärkt, darüber hinaus verändert sich zu Gunsten der Patienten wenig. Trotzdem gibt es kritische Stimmen, denen das Patientenrechtegesetz nicht weit genug geht, so ist die von Patienten initiative vielfach geforderte generelle Beweislastumkehr nicht Gesetz geworden.
Was sind überhaupt Patientenrechte?
Die Patientenrechte sind eine Art gesundheitlicher Verbraucherschutz: Sie sollen eine gute Versorgungsqualität gewährleisten, das Selbstbestimmungsrecht der Patienten wahren und es ihnen ermöglichen, sich aktiv im Gesundheitswesen zu beteiligen. Besonders wichtige Patientenrechte sind z. B. das Recht auf medizinische Aufklärung, das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenakten, das Recht auf behandlungsfehlerfreie Versorgung, das Recht, im Falle eines Behandlungsfehlers Schadensersatz zu fordern sowie zahlreiche Informationsrechte, u.a., im Wege der Arzneimittelinformation (Beipackzettel) über die Wirkungsweise von Medikamenten informiert zu werden.
Verbesserter Schutz bei Ärztefehlern
Nicht zuletzt aufgrund der Beweislast, die beim Patienten liegt – der Patient muss im Falle eines Medizinschadens den Schaden, den Behandlungsfehler und den Ursachenzusammenhang zwischen beidem beweisen – gehen die meisten
Arzthaftungsprozesse bei Gericht verloren. Nur, wenn dem Arzt ein sogenannter „grober Behandlungsfehler“ nachgewiesen werden kann, kommt es zu einer Beweislastumkehr, das heißt, der Arzt müsste beweisen, dass auch bei sorgfältiger Vorgehensweise der Schaden sowieso eingetreten wäre. Es gibt noch einige weitere Beweiserleichterungen (so bei Dokumentationsmängeln), das neue Gesetz hat hieran nichts geändert. Neu ist allerdings eine Informationspflicht über die Behandlung, wonach der Arzt auf Nachfrage des Patienten einen Behandlungsfehler ggf. zu offenbaren hat.
Einblick in die Patientenakte
Bisher war vielen Patienten und Ärzten nicht bewusst, dass der Patient jederzeit Einblick in seine Krankenakte nehmen kann. Von vielen Patienten war dies vielleicht auch gar nicht gewünscht, da sie medizinische Inhalte nicht einordnen können oder es dann auch manchmal gar nicht „so genau wissen“. Der Patient soll in Zukunft besser informiert sein, das Recht auf Einsicht in die eigene Akte ist, wie auch die anderen Patientenrechte, nunmehr gesetzlich verankert. Es ist zu begrüßen, dass den Behandlern noch einmal vor Augen geführt wird, wie wichtig es ist, die Patientenakte vollständig und sorgfältig zu führen – zu ihrem eigenen Schutz -. Denn sollte es zum Prozess kommen, werden unvollständige oder fehlende Angaben zu Lasten der Behandelnden ausgelegt.
Schnellere Leistungen von der Krankenkasse
Jeder Patient kennt die zuweilen langen Wartezeiten bei Krankenkassen. Da können vom Leistungsantrag bis zur Bewilligung (oder Ablehnung) schon einmal Monate vergehen. Dieser Zustand ändert sich mit dem neuen Gesetz: Die Krankenkassen müssen sich ab jetzt an Fristen halten. Nach Stellung des Leistungsantrags haben sie drei Wochen Zeit – bei Einschaltung des medizinischen Dienstes fünf Wochen – um eine Entscheidung zu treffen. Gibt es innerhalb dieser Frist keine Meldung der Kasse, gilt die Leistung als genehmigt.
Kritische Stimmen mehren sich
Doch es gibt auch Beteiligte, denen das neue Gesetz noch nicht weit genug geht. So forderten Opposition und Länder einen Entschädigungsfonds. Mit dem darin enthaltenen Geld sollten die Patienten unbürokratisch Hilfe bekommen – ein solcher Fonds ist jedoch nicht im Gesetz enthalten. Auch der Bundesverband von Verbraucherzentralen sieht Änderungsbedarf. Laut Bundesverband gibt es heute bereits patientenfreundlichere Gerichtsurteile bei kleinen Behandlungsfehlern, dementsprechend sei das Gesetz ein Rückschritt in diesem Punkt.
Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmalig alle Rechte der Patienten in einem Dokument. Weitere Änderungen stehen dabei dennoch ins Haus. Das neue Gesetz hat die Mündigkeit des Patienten weiter gestärkt. Nun liegt es bei den Patienten und Ärzten, diese Entwicklung gemeinsam und die darin enthaltenen Möglichkeiten weiter
zu entwickeln.