Da war diese herzige ältere Frau, eine Stammkundin von uns mit mehreren Dauermedikamenten.
Ihr Arzt hat uns einmal unmissverständlich klar gemacht, dass wir bei ihr alle Packungsbeilagen aus den Medikamenten zu entfernen hatten. Auf Rezept liest sich das als “sine prospectu”.
Ich empfinde das zwar als ziemlichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Patienten, aber … manchmal kann das wirklich Sinn machen.
Warum wir das tun mussten, war spätestens dann klar, als sie nach dem Erhalt eines Medikamentes reklamieren kam, dass sie uns verklagen würde, “wenn das Medikament ihrem Fötus schaden würde!”
Oh. Offenbar hat jemand die Packungsbeilage nicht entfernt … oder sie hat die Info woanders nachgelesen. (Das ist heute wirklich kein Ding der Unmöglichkeit.)
Man muss aber im Hinterkopf behalten, dass die Dame weit über 80 war.
Wir haben ihr dann erklärt, was ein Fötus ist –und dass sie sicher jetzt keinen habe – das Medikament also auch nicht schaden würde.
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