Um ein App in einem Downloadstore zu platzieren werden diese von den Betreibern der Stores getestet. Dabei geht es aber ausschließlich um programmiertechnische Belange. Der Inhalt bleibt hier im wesentlichen außen vor.
Nun liefern Gesundheitsapps jedoch sensibele Daten, seien es einfach nur Informationen zu Krankheitsbildern oder aber körperbezogenen Daten. Daraus ergeben sich unter Umständen Konsequenzen für den Nutzer. Wie vertrauenswürdig sind aber diese Informationen? Hier muss der Nutzer auf den Hersteller vertrauen und er weist auf den Arzt hin. Hier fehlen Standards oder Prüfverfahren.
Software als Medizinprodukt ist in der europäischen Richtlinie Medical Devices 93/42/EWG definiert und mit der Aufnahme der Definition von Software als Medizinprodukt in das deutsche MPG seit dem 21.03.2010 klar geregelt. Soll die App als Medizinprodukt gelten, so sind diese meldepflichtig und werden durch benannte Stellen einem Prüfungsverfahren unterzogen. Dies bleibt jedoch die Ausnahme. Die Mehrzahl der App wird nicht als Medizinprodukt angeboten. Zum Thema Apps als Medizinprodukt gab es auf dem Telemed 2012 einen interessanten Vortrag von Dr. Oliver Pramann.
Als eine Möglichkeit um die Qualität einer App zu erkennen wird die Einrichtung von Zertifizierungsverfahren gesehen. Ein in der Pilotphase befindliches Portal namens App-Check vom Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen (ZTG) und der Landesinitiative eGesundheit.nrw ist eine Variante dieser Bestrebungen. Hier werden die Apps getestet.
Ein zweites Projekt in diese Richtung ist die Seite healthon.de der Initiative Präventionspartner. Anhand einer freiwilligen Selbstkontrolle verpflichten sich die Hersteller hier auf einen Ehrenkodex.