Bei gesundheitsbezogene Werbung darf sich der Werbende grundsätzlich auf den Inhalt der Zulassung und der Fachinformation berufen

Mit Urteil vom 06.02.2013 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein  Arzneimittelhersteller  sein Diabetesmedikament mit dem Wirkstoff Insulindetemir damit bewerben darf, dass es zu einer geringeren Gewichtszunahme führt als ein Präparat mit Insulinglargin. Dabei machte der BGH deutlich, dass gesundheitsbezogene Werbung natürlich den … Weiterlesen

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