Seit Februar ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft und stärkt die berechtigten Interessen der Patienten. Schwerpunkte darin sind auch das Risiko- und Qualtitätsmanagement in den Kliniken. Nach Ansicht der “kma-online” führt dies auch zu höheren Anforderungen an die Krankenhaus-Einkäufer. “Der Einkäufer ist zukünftig viel stärker als bisher in der Pflicht, sich über Qualitätsunterschiede der am Markt erhältlichen Medizinprodukte zu informieren” [1]
Auch der neu im BGB aufgenommene §630a zeigt neue Verpflichtungen auf: “(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.”[2]
Diese fachlichen Standards dürften auch die zur Behandlung eingesetzten Technologien umfassen. Somit wird die Umsetzung der regulativen Anforderungen in der MIT noch höhere Bedeutung erfahren. Einkäufer werden noch mehr als früher, nach Qualitäts- und Risiko-Kriterien beschaffen. Dies wird auch die Entscheidung für eine Software als Medizinprodukt umfassen.
Was glauben Sie, werden sich die Einkäufer der Kliniken jetzt noch häufiger für eine Software als Medizinprodukt entscheiden?