Bei uns gross in der Presse: der Einkaufstourismus … wie viele Schweizer auf Deutschland einkaufen gehen um vom Euro-Kurs und den niedrigeren Preisen zu profitieren. Aber – umgekehrt gibt es das auch.
So hatten wir vor ein paar Wochen einen Mann bei uns in der Apotheke mit folgendem Rezept (das hier ist eine Kopie die ich gemacht habe, daher schwarz-weiss):
Rivotril ist Clonazepam, ein Benzodiazepin, das auch als Antiepileptikum eingesetzt wird. Als Benzodiazepin fällt es allerdings bei uns – und wohl auch in Deutschland unter das Betäubungsmittelrezept … auch wenn man bei uns dafür noch keine speziellen Rezepte braucht. Das Mittel sei bei uns günstiger als in Deutschland, darum wolle er das bei uns kaufen – ja, gleich die ganze Menge, bitte. Er zahle bar.
Dauerrezepte sollten dafür eigentlich nur in Ausnahmefällen ausgeschrieben werden … und ich dachte, in Deutschland gibt es das gar nicht. Was sagt denn ein deutscher Apotheker, wenn er ein Rezept wie das oben sieht? Ist das so korrekt?
Jedenfalls: Mal abgesehen davon, dass ich deutsche Rezepte für Betäubungsmittelhaltiges nicht honorieren muss. Da bleibt auch noch das kleine Problem des Grenzüberganges. Laut Schengener Abkommen darf der Mann einen Eigenbedarf an Medikamenten über die Grenze nehmen … aber nur die Menge, die für 1 Monat ist. Das hier wäre illegal.
Sind wir in dem Fall wirklich günstiger mit dem Preis? Bei uns kostet das pro 100er Packung CHF 26.90 – dazu kommen noch die Checks: CHF 7.30.- (das allerdings nur einmal, auch bei mehreren Packungen, bei Bezug am gleichen Tag.)
Jedenfalls: ich habe ihm das Rezept wieder gegeben und gesagt, dass ich das nicht machen kann – und warum. Sorry.
Tagged: Apotheke, Betäubungsmittel, Deutschland, Rezept, Schweiz