(P. Köhler) Mehrere Apotheken haben uns gebeten, künftig in den Rezepten auf die sogenannten Packungsgrößenkennzeichen (PGKZ, z.B. N1 = kleinste Packung, N2 = mittlere Packung) zu verzichten oder zusätzlich die konkrete Stückzahl von Tabletten oder Kapseln anzugeben.
Hintergrund dieser Anrufe ist, dass das seit 2011 gültige Arzeimittel-Neuordnungsgesetz bestimmt, dass ab 1. Juli 2013 das PGKZ keine bestimmte Packungsgröße mehr beschreibt, sondern den Behandlungsbedarf für eine bestimmte Zeit, z.B. N1 = Bedarf für zehn Tage. Die konkrete Tablettenzahl kann innerhalb eines Korridors schwanken. Einzelne Korridore stehen in der Packungsgrößenverordnung; künftig soll das DIMDI sie festlegen.
Sinn der Änderung ist, die Produkte verschiedener Hersteller leichter gegeneinander austauschbar zu machen. Packungen mit beispielsweise 16 oder mit 22 Tabletten könnten nun beide "N1" sein und sich gegenseitig ersetzen. Es kann künftig vorkommen, dass einzelne Packungen kein PGKZ mehr tragen, weil sie zu groß oder zu klein sind. Andererseits können nun Produkte gegenseitig austauschbar werden, die es bisher nicht waren. Auf jeden Fall wird alles komplizierter.
Ich weiss also nicht, wieviele Tabletten der Apotheker auf meine "N1"-Verordnung abgeben wird. Heute konnte ich auf den DIMDI-Seiten und dort keine Normpackungsgrößen finden (vielleicht sind sie noch nicht fertig?). Hilfestellungen von Kammer oder Behörde habe ich auch nicht erhalten.
Damit kein Chaos ausbricht und meine Patienten sicher das bekommen, was sie benötigen, werde ich b.a.w. nur noch konkrete Tablettenzahlen rezeptieren oder gleich das "aut idem"-Feld ankreuzen müssen.