Serviceblog: Neue Meldepflichten

Es war schon im Februar vom Bundestag und -rat beschlossen, jetzt zum Ende März offiziell: Es gibt eine neue Meldepflicht (§6, Abs. 1 IfSG) für Keuchhusten, Windpocken, Mumps und Röteln. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes kennen normalerweise die Abstufung zwischen Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an einer Erkrankung, was entsprechend die Schwelle zur Meldung absenkt. Bei den o.g. Erkrankungen ist alleine schon der Krankheitsverdacht für den Arzt meldepflichtig.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass der Arzt den Verdacht einer Erkrankung haben sollte, nicht die Eltern. “Herr Dokter, die hat da so Pustelche, das sieht aus wie Windpocke…” – “Hatte die sie nicht schon / Ist sie nicht dagegen geimpft?” – “Schon, Herr Dokter, aber trotzdem, meine Nachbarin hat gesagt…” – den Verdacht!!! – “… das sind die Pocken.” Wieder was anderes, aber egal.
Gleiches gilt für den Keuchhusten und den Mumps. Wieviele Kinderraucherhusten oder Lymphknoten hier schon als Keuchhusten oder Mumps durchschleust wurden, oder die Ringelröteln als Röteln fehlinterpretiert werden… Schwamm drüber.

Sinn der Sache ist das schnellere Reagieren auf Krankheitsausbrüche, insbesondere in Kindertagesstätten oder Schulen – denn Windpocken oder Mumps lassen sich evtl. durch Inkubationsimpfungen (also Impfung von nichtgeimpften Kontaktpersonen), Keuchhusten durch frühzeitige antibiotische Prophylaxe eindämmen.
Ich bin froh, dass die Meldepflicht erst jetzt kommt, beinahe zehn Jahre nach der allgemeinen Empfehlung zur Impfung. Sonst hätten wir früher sicher täglich den Meldeschein ausfüllen müssen. Heute dürfte es nur noch einmal in zwei Monaten der Fall sein. Ich habe mal mein PC-Programm nach dem ICD-Schlüssel “Windpocken” befragt:
2004 – 124 Kinder
2006 – 72 Kinder
2008 – 52 Kinder
2010 – 25 Kinder
2012 – 2 Kinder.
Alles dank der Impfung. Kinder, freut Euch.

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