Der folgende Text ist uns von einem Mitglied und GuKP mit Arbeitsplatz Psychiatrie zugestellt worden. Wir verweisen auf eine Veranstaltungsankündigung am Ende des Beitrages.
Offenbar um jede notwendige und sinnvolle Diskussion zur Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) zu umgehen, hat Bundesgesundheitsminister Dr. Daniel Bahr im November 2012 per Ersatzvornahme dessen Einführung beschlossen. Ungeachtet der Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft, von Fachverbänden, Psychologen und Psychotherapeuten, Pflegeverbänden und Patientenorganisationen.
„Mit der Verordnung wird die Voraussetzung geschaffen, dass psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen auf freiwilliger Grundlage im Jahr 2013 das neue Entgeltsystem nutzen können“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemeldung. Das neue Entgeltsystem werde die Transparenz über das Leistungsgeschehen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen verbessern und langfristig zu mehr Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen führen, so das Ministerium.
Dem entgegen zu stellen ist, dass die Einführung einer fest vergüteten Regelzeit eher zu einem erhöhten Druck auf die Kliniken, denn zu einer sachgerechte Behandlung führt.
Anders als bei “blutigen Entlassungen”, wie sie das DRG-System hervorgebracht hat, sind bei psychiatrischen Erkrankungen die Folgen eines zu frühen Endes der stationären Versorgung nicht sofort sichtbar. Verlauf und Dauer einer psychiatrischen Erkrankung lassen sich nicht in einer Fallpauschale abbilden, ohne dabei die individuelle Situation des psychiatrisch Erkrankten zu ignorieren.
Es ist höchst bedenklich, ökonomische Anreize dafür zu schaffen, dass Patienten mit psychotischen oder neurotischen Erkrankungen stationär nicht ausreichend therapiert werden sollen. (iss) Eine Degression in der Behandlung entbehrt nach Meinung der meisten Fachleute jeglicher Evidenz und entspricht nicht der Versorgungsrealität in Deutschland.
Die durch PEPP noch weiter ansteigende, notwendige Anschlussversorgung der Patienten im ambulant psychiatrischen Bereich ist in Deutschland weder Flächendeckend, noch regelfinanziert.
Durch die drohende Unterfinanzierung der Kliniken und den Wegfall der Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV), ist zudem ein Personalabbau zu befürchten. Dies wird zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Behandlungsqualität führen und geht letztlich auf Kosten der Patienten.
Die hilfesuchenden Patientinnen und Patienten dürfen nicht die Leidtragenden von falsch konstruierten Vergütungssystemen sein.
Kundgebung und Information am
12. April 2013, 12:00 bis 15:00 Uhr, Vorplatz des Essener Hauptbahnhof