Kassenärzte gegen Gesundheitskarte!

titelt der Nachrichtendienst ” heise Online” am 27.5.2013.

“Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich gegen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in ihrer bisherigen Form ausgesprochen. Sie werde nicht länger in der Projektgesellschaft Gematik mitarbeiten, wenn nur die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden. Notfalls werde der Verband auch die Auflösung der Gematik fordern, heißt es in dem Beschluss der Delegiertenversammlung.”

und weiter bei heise online:

“Die Kritik der Kassenärzte entzündete sich am Stammdatenmanagement, das ihrer Ansicht nach Aufgabe der Krankenkassen ist. Gegen diese den Ärzten zufallende Arbeit der quartalsmäßigen Prüfung, ob die eGK noch die korrekten Daten gespeichert hat, hatte sich bereits die Vertreterversammlung der nordrheinischen Kassenärzte einstimmig ausgesprochen.

“Die Aktualisierung der Versichertenstammdaten ist und bleibt eine Verwaltungsaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen”, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Die Kassenärzte schlagen eKioske in den Filialen der Krankenkassen vor, an denen Versicherte ihre Karten selbst verwalten können. Zumindest die AOK scheint ein entsprechendes System zu planen.”(Zitat Ende heise online)

Weiter wurde von den Delegierten eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch gefordert:

“Unabhängig davon fordert die Vertreterversammlung der KBV den Gesetzgeber nochmals
und mit allem Nachdruck auf, § 291 Abs. 2b, Satz 3 und 5 SGB V (Verpflichtung der Vertragsärzte,
die Versichertenstammdaten in den Praxen zu aktualisieren) zu streichen.” aus dem Beschlusstext.

Die Delegierten kritisieren das ganze eGK Konzept:

“Die ursprüngliche Intention, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Telematikinfrastruktur
(TI) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verbunden hat, wird schon lange
nicht mehr verfolgt: Verbesserung der Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten
oder sogar zwischen den Versorgungsbereichen sowie die Kommunikation mit dem Bürger,
Patienten oder Versicherten spielen schon lange nicht mehr die entscheidende Rolle, ebenso
wenig wie die mit der TI verbundenen Hoffnungen auf einen Bürokratieabbau in den vertragsärztlichen Praxen. Entstanden ist vielmehr eine rein kassenzentrierte Telematikinfrastruktur
für Verwaltungsaufgaben wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM).
2. Diese alleinige Ausrichtung auf Kasseninteressen in der TI wird von der Vertreterversammlung
der KBV abgelehnt!” ( aus dem Beschlusstext)

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