Alle 50 gewählten Delegierten waren am 25. Mai 2013 zur ordentlichen Frühjahrssitzung der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) nach Hannover gekommen.
Einigkeit bestand bei den Delegierten in der Ablehnung der elektronischen Gesundheitskarte und der geplanten sog. Mehrwertdienste.
Der Wortlaut des e-Card-Antrags und seine Begründung:
„Gegen die elektronische Gesundheitskarte mit Online-Anbindung und verpflichtendem VSDM
Die Vertreterversammlung der KZV Niedersachsen lehnt das Projekt ‚elektronische Gesundheitskarte‘ auch in der jetzt weitergeführten Form weiterhin ab und fordert den Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auf, diesen Beschluss zu berücksichtigen.
Begründung:
Keine Vertragszahnarztpraxis darf verpflichtet bzw. gezwungen werden, die originäre Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen, den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM), durchzuführen. Sollte sich diese Minimalforderung der Zahnärzteschaft nicht durchsetzen lassen, muss das für die weitere Mitarbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung in der gematik Konsequenzen haben.“
Der Antrag wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen angenommen.
Dr. Lutz Riefenstahl, Gronau (Leine)