Ein Gynäkologe darf eine Patientin mit Unterleibsschmerzen nach befundloser Untersuchung zur weiteren Abklärung an einen Urologen überweisen und muss keine weitergehenden Untersuchungen veranlassen. Er haftet nicht, wenn die Patientin ihn in der Folgezeit nicht erneut kontaktiert und später aufgrund eines … Weiterlesen
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Vor 25 Jahren starb der Münchner Filmemacher und Aidsaktivist Konrad Lutz
Kennzeichung chronisch Kranker auf EGK – Verfassungsbeschwerde eingelegt
IT-Ingenieur Rainer K. hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Kennzeichnung von Behandlungsprogrammen auf der
Elektronischen Gesundheitskarte (EGK) eingereicht. “Diese
Speicherung ist mangels Rechtsgrundlage illegal” erklärt sein Anwalt Jan
Kuhlmann, zugleich Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und
Datenschutz e.V.. “Alle Daten, die auf der EGK gespeichert werden dürfen, sind im Sozialgesetzbuch V aufgelistet.
Eine Kennzeichnung der Teilnehmer an Behandlungsprogrammen der
Krankenkassen für chronische Krankheiten findet sich dort nicht.”
Temperamentvoll, engagiert, freigeistig
Viele taz-Leser_innen kennen Charlotte noch: Als „die Setzerin“ gab sie witzig-bissige Kommentare ab, wenn ihr was gegen die Hutschnur ging. Sie ist eben ein Freigeist – in jeder Beziehung.