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Kiefer: Medikationsplan im E-Health-Gesetzentwurf ist Etikettenschwindel
Am vergangenen Donnerstag wurde der Kabinettsentwurf des E-Health-Gesetzes beschlossen. Einer der Bausteine ist der Medikationsplan. “So wie der Medikationsplan im Gesetz angelegt ist, kann er nur als Etikettenschwindel bezeichnet werden“, sagte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, anlässlich der Eröffnung des internationalen Fortbildungskongresses pharmacon. „Hier sind deutliche Konstruktionsfehler erkennbar, die im Ergebnis zur Verunsicherung der Patienten führen, weil Fragen höchstens aufgeworfen aber nicht gelöst werden.“ Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit muss in einem vollständigen Medikationsplan die Selbstmedikation berücksichtigt werden. Das hat auch der Deutsche Ärztetag im Mai 2015 gefordert. Die Daten der Selbstmedikation liegen aber in der Regel nur in Apotheken vor. Kiefer: „Es gibt keine strukturelle Einbindung der Apotheken in die Erstellung des Medikationsplans. Deshalb ist der Gesetzentwurf zu kurz gesprungen.“ Ein entscheidender Schritt bleibt im Gesetzentwurf ganz außen vor: Die systematische Analyse der gesamten Medikation auf Wechselwirkungen und andere Risiken. Kiefer: „Den Medikationsplan nach dem E-Health-Gesetz kann man höchstens als Anwendungshinweissammlung bezeichnen. Die unerlässliche und aufwändige pharmazeutische Bewertung soll der Apotheker nach jetzigem Stand wohl ehrenamtlich und kostenlos erbringen. Das ist ein Gesetz zu Lasten Dritter!“ Die Kompetenz der Apothekerschaft im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und Medikationsplan ist allgemein anerkannt: Das Bundesgesundheitsministerium fördert PRIMA, ein Modellprojekt der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zum heilberufsübergreifenden Medikationsplan. Im Rahmen der gematik hat die Apothekerschaft die Federführung im Bereich AMTS. Die Apotheker und die Projektpartner wissen auch durch das aus dem ABDA-KBV-Modell entstandene Projekt ARMIN, welchen Wert das Vier-Augen-Prinzip mit klarer medizinischer und pharmazeutischer Kompetenzbeschreibung hat. „Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass im Gesetzentwurf die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans nicht gleichgestellt aufgeführt sind“, sagte Kiefer. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Dr. Georg Schreiber-Medienpreis der AOK Bayern: Nachwuchsjournalisten erhalten Auszeichnung für herausragende Berichterstattung
Zum zwölften Mal hat die AOK Bayern heute in München den mit insgesamt 30.500 dotierten Dr. Georg Schreiber-Medienpreis in Kooperation mit den Nachwuchsjournalisten in Bayern e.V. (NJB) und der Deutschen Journalistenschule München e.V. (DJS) verliehen. Bei dem Festakt im Bayerischen Rundfunk (BR) wurde Anna Schmid für ihre in dem Magazin BISS erschienene Reportage „Eine Frage der Ehre“ mit dem ersten Platz ausgezeichnet. Der zweite Preis dieses Wettbewerbs zur Förderung des journalistischen Nachwuchses ging an Lara Fritzsche für ihren Beitrag „Unguter Hoffnung“, veröffentlicht im Magazin der Süddeutschen Zeitung. Den dritten Platz belegten Nina Bautz und Christina Meyer für ihre in der tz veröffentlichte Serie „Die Stadt der Gegensätze“. Den bundesweiten Sonderpreis ohne Altersbegrenzung sicherte sich Nataly Bleuel für ihren Beitrag „Herzenssache“, geschrieben für DIE ZEIT. Der Fernsehpreis ging an Philipp Grüll für die Sendung „Palliativmedizin – Zu wenig ambulante Sterbebegleitung“, ausgestrahlt vom BR. Den Hörfunkpreis nahmen Christiane Hawranek und Nadine Ahr für ihren Beitrag „Tests mit Nebenwirkungen“, produziert ebenfalls vom BR, entgegen. Der erstmals ausgeschriebene Online-Preis wurde keinem der Bewerber zugesprochen. Der Ehrenpreis für herausragendes publizistisches Engagement zugunsten gesundheitspolitischer und sozialer Belange erhielt das Regionalzentrum für Selbsthilfegruppen Mittelfranken für das Magazin „kiss“. Dass der ehrenamtlich tätige Verein damit einen wesentlichen Beitrag leiste, Themen wie Armut, Angst, Schuld, Scham, Sterben oder Scheitern aus der Tabuzone zu holen „und das auf professionellem Niveau“, betonte Christa Stewens (CSU) bei ihrer Laudatio. Die ehemalige bayerische Sozialministerin ist Mitglied der Jury des Medienpreises, der auch die Vorsitzende des gesundheitspolitischen Ausschusses im bayerischen Landtag, Kathrin Sonnenholzner (SPD), angehören sowie Theresa Schopper von Bündnis 90/Die Grünen, Gabi Schmidt (Freie Wähler) und AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Platzer. Als Vertreter aus dem Journalismus sind in der Jury der Leiter der DJS, Jörg Sadrozinski, dessen Vorgänger Ulrich Brenner, Mercedes Riederer, Chefredakteurin beim Bayerischen Rundfunk, Abteilung Hörfunk, Stephan Handel, Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung, sowie Katia Murmann von den NJB. Wie in den Vorjahren waren in dem seit 2003 ausgeschriebenen Wettbewerb bundesweit und regional nahezu alle renommierten Medien vertreten mit insgesamt rund 200 Beiträgen, die sich mit gesundheits- und sozialpolitischen Themen befassen müssen. „Aber vor allem die Themenvielfalt mit vielen Randbereichen und die speziell im Regionalen deutlich gestiegene Qualität der eingereichten Arbeiten“, so Dr. Platzer, habe das Gremium bei seiner Auswahl beeindruckt. Die aktuelle Ausschreibung des Dr. Georg Schreiber-Medienpreises findet sich im Internet unter www.aok-medienpreis.de. Nähere Informationen sind auch über die Zentrale der AOK Bayern (Tel.: 089-62730-184 / Andrea Winkler-Mayerhöfer) erhältlich. Pressemitteilung der AOK Bayern
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ABDA beruft Vorsitzenden und Mitglieder der AMK
Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker hat den Vorsitzenden und die Mitglieder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) für die Jahre 2017 bis 2020 berufen. Vorsitzender der AMK bleibt Prof. Dr. Martin Schulz. Sechs der bisherigen Mitglieder der AMK sind ausgeschieden, fünf wurden neu berufen. Die AMK hat ab 2017 inklusive des Vorsitzenden nun 21 Mitglieder; darunter Expertinnen und Experten aus allen Gebieten der Pharmazie und Arzneimittel(therapie)sicherheit inklusive Pharmakologie, Toxikologie, Kardiologie, Intensivmedizin, Anästhesie und Onkologie. Die Liste aller Mitglieder ist unter https://www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/amk/wir-ueber-uns/vorstand-amk/ verfügbar. Die Kommission nimmt zusammen mit der Geschäftsstelle in Berlin für die Apothekerschaft die Aufgaben im Bereich der Arzneimittel-Risikoabwehr wahr, die vor allem im Arzneimittelgesetz definiert sind. Die Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichten alle Apothekerinnen und Apotheker, Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden. Die Geschäftsstelle der AMK gewährleistet die bundesweite Kommunikation mit den Behörden, pharmazeutischen Unternehmen und Apotheken. Weitere Informationen unter www.abda.de und www.arzneimittelkommission.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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