Richtgrößenprüfungen sind für viele niedergelassene Ärzte ein ständig drohendes Unheil, insbesondere da im Falle einer Überschreitung erhebliche Regressforderungen zu befürchten sind. Mit dem durch den GKV Versorgungsstrukturgesetz normierten Grundsatz „Beratung vor Regress“ wurde das Unheil zwar verringert, jedoch nicht beseitigt. … Weiterlesen
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