Nur knapp sieben Monate nach der letzten Änderung des Transplantationsgesetzes hat der Bundestag am 14.06.2013 einer erneuten Änderung, bzw. Verschärfung der geltenden Regeln zugestimmt. Mit den Änderungen sollen die Konsequenzen aus den bekannt gewordenen Manipulationen an Patientendaten durch einzelnen Transplantationszentren … Weiterlesen
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„Wasser auf mein Haupt…“ … schon gewusst?
Haarwässer oder Haartonics ergänzen die Haarpflege. Da ihre Wirkung durch Einmassieren in die Kopfhaut erzielt wird, handelt es sich genau genommen eigentlich um „Kopfhautwässer“ mit einem Zusatznutzen für die Haare. Aufgabe von Haarwässern ist es, die Durchblutung der Kopfhaut anzuregen,
Gipfelstürmer: Der Bienen-Retter
Der Biotech-Unternehmer Stefan Hannus kämpft gegen die Varroa-Milbe. Doch er tut sich schwer, Partner zu finden. Lesen Sie weiter auf: Gipfelstürmer: Der Bienen-Retter Quelle: Süddeutsche Zeitung | Allergie Titelbild/Grafik by Süddeutsche Zeitung
Krankenkassen müssen Auskunft über sämliche personenbezogene Daten geben
In Deutschland ist das Recht auf Selbstauskunft über sämtliche gespeicherten Daten gesetzlich verankert. Das Recht auf Selbstauskunft leitet sich aus dem Grundgesetz auf informationelle Selbstbestimmung her. Dieses Recht gilt auch für die Auskunft sämtlicher personenbezogenen Daten, die Krankenkassen von Ihren Versicherten speichern. Dieses wird von den Kassen vielfach verneint. Das einzige Problem ist, das dieses Recht nicht auf dem Datenschutzgesetz herleitet, sondern tatsächlich aus dem Sozialgesetzbuch – SGB X §83
Es wurde ein Musterformular für diese Anfragen an die Kasse entwickelt (federführend Rolf Lenkewitz) dieses findet sich hier: