Habemus decretum

(P. Köhler) …indem sie nach neunjährigem Konklave die Richtlinie 2004/40/EG den Arbeitnehmerschutz vor elektromagnetischen Feldern betreffend dahingegend geändert hat, dass die Expositionsgrenzwerte an medizinischen Magnetresonanztomographen überschritten werden dürfen. Gültig ab sofort.
Damit erlaubt die Kommission nun in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten, dass Ärzte und MTRA ihrer MRT-Gantry weiterhin näher als 52 cm kommen dürfen. Das vereinfacht unsere Tätigkeit natürlich erheblich 😉
Historie des sorgfältigen europäischen Willensbildungsprozesses hier. Die Richtlinie heisst jetzt 2013/35/EU. 
(zur Klarstellung: natürlich unterliegen die deutschen medizinischen MR-Geräte einer DIN und sind bei fachkundigem Betrieb für Patienten und Mitarbeiter ungefährlich)

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