(P. Köhler) Ein Unternehmen der Region versucht seit einigen Tagen, bei uns anzurufen, vermutlich um für sein regelmäßig erscheinendes Produkt zu werben.
Die angerufene Nummer ist neu, keinem Mitarbeiter bekannt, und in keinem Verzeichnis eingetragen. Offenbar wurde sie durch unseren neuen Internetprovider unverzüglich an die Werber verkauft. Das ist nach seinen AGB zulässig, solange wir nicht ausdrücklich widersprechen.
Als Freiberufler müssen wir Kaltakquisen leider in den meisten Fällen "ausnahmsweise" hinnehmen. Nur zu Hause sind solche Anrufe eindeutig illegal und können abgemahnt oder über die Verbraucherschutzvereine bekämpft werden.
Natürlich wird bei uns kein Werbeanrufer zu den Ärzten durchgestellt.
Dennoch: Jeder Werbeanruf verursacht uns eine Arbeitsunterbrechung und damit Betriebsstörung für unsere Mitarbeiterinnen; Patienten sind die Leidtragenden, indem ihre Anrufe nicht durchkommen, oder indem sie an der Anmeldung auf die Mitarbeiterin warten müssen.
Daher würde ich mich über eine klare Regelung wie in Österreich freuen.
Im konkreten Fall haben die Anrufe die Patientenversorgung zum Glück nicht stören können, denn an dieser Nummer ist gar kein Telefon angeschlossen 😉