Serie: Fallstricke i.d. Weiterbildung

Auf eine Bananenschale tretenMit dieser Serie gebe ich meine Erfahrungen als ehemaliges Vorstandsmitglied und aus meiner 10 jährigen Tätigkeit im Ausschuss Weiterbildungs- und Widerspruchsfragen weiter. Ich bespreche immer wiederkehrende Probleme und sage Ihnen wie Sie diese schon im Vorfeld vermeiden können:

Heute: Zeiten werden nicht anerkannt, weil Ausbilder nicht an der selben Einrichtung unter Vertrag ist

Der Fall: Eine Weiterbilderin bildet eine Kollegin in einem benachbarten Krankenhaus aus, mit dem eine kollegiale Kooperation besteht. Sie ist in täglichem Kontakt, visitiert dort auch einmal wöchentlich und hält regelmäßige Ausbildungsseminare mit der Kollegin ab. Bei der Anmeldung zur Prüfung wird die Weitergebildete nicht zugelassen, weil die Zeiten nicht anerkannt werden können.

Was steckt dahinter ? Die Weiterbildungsberechtigung wird ad personam erteilt aber eben an einer  Einrichtung.

Wie kann ich es vermeiden ? Fragen Sie Ihren Weiterbilder an welcher Einrichtung er hauptamtlich tätig ist. Nur an dieser Einrichtung kann er Sie formal richtig ausbilden.

Anmerkung: Regularien sind hier anscheinend wichtiger als Inhalte. Das soll sich in der neuen WBO ändern. Warten wir es ab

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