Die Q-Pharm AG wurde von der Ärztegenossenschaft Nord, damals ÄGSH, im Jahre 2000 gegründet. Die ersten Impulse und auch das Logo „Q“ kamen von der medizinischen Qualitätsgemeinschaft Rendsburg, die Umsetzung bzw. das Geschäftsmodell wurde vom Vorstand der neuen Ärztegenossenschaft voran getrieben, aus folgenden Gründen:
1. Die Niedergelassenen wurden schon damals in Haftung genommen für Arzneimittelkosten, auf die sie keinen Einfluss haben.
2. Durch geschäftliche Beziehung mit dem kleinen Generikavertreiber Juta Pharma GmbH in Flensburg lernten wir die gewinnorientierten preisgestalterischen Usancen der Marktführer kennen und fanden einen vertrauensvollen Partner.
3. Durch Mitvertrieb der Generika durch unsere Q-Pharm AG und Mitspracherecht konnten wir ein Regressrisiko aus der Q-Pharm-Verordnung ausschließen.
Die ÄGN ist nicht gewinnorientiert (siehe Satzung) und hält auch heute 100 % der Q-Pharm Aktien, um eventuelle gewinnorientierte Partialinteressen auszuschließen. Sämtliche Finanzmittel werden verwendet für Aufbau, Organisation, Aktivitäten – anfangs der ÄGSH, dann weiterer ärztlicher Genossenschaften im Bundesgebiet, heute auch für die Förderung von Netzstrukturen und neuer Versorgungsformen.
Eine überzeugende Idee – kein aufwendiger Außendienst, keine Hochglanzwerbung – „von Ärzten für Ärzte“.
Rationelle und rationale Arzneimitteltherapie begeisterte auch etliche Krankenkassen. Wir hatten Verträge, die den Kassen Einsparungen erbrachten und gleichzeitig die Finanzierung unserer Projekte ( wie z.B. Dialogpartnerinnen) ermöglichte. Angriffe von Marktkonkurrenten konnten abgewehrt werden bzw. stießen ins Leere, waren und sind unsere Geschäfte doch von Qualität und Lauterkeit geprägt.
Die Umsätze bei Q-Pharm zeigten nach oben bis zu der Entscheidung der Kassen, Rabattverträge zum Preis-Dumping zu nutzen. Bei den Margen, die unsere großen Konkurrenten anbieten, können und wollen wir nicht mitmachen. Rabatte von bis zu 100 % halten wir für zutiefst fragwürdig.
Hinzu kommt, dass die Abgabe rabattierter Medikamente in der Apotheke verpflichtend ist, gültig für GKV-Versicherte. Das verordnete Präparat wird ausgetauscht – außer der Verordner kennzeichnet das Rezept mit Ankreuzen als nicht austauschbar, die ärztliche Entscheidung heißt „nec-aut-idem“.
Bei chronisch Kranken, sensiblen Patienten, zur Förderung der Compliance und für qualitätsbewusste Therapie sollte jeder Arzt seine Verordnung höher stellen als das rein ökonomisch geprägte Rabattdiktat. Bei generell wirtschaftlicher Verordnung geht es nicht an, dass Krankenkassen mit Regress drohen, wegen einer aut-idem-Quote. Dies gilt grundsätzlich und nicht nur bei Q-Pharm-Verordnungen!
Diese Turbulenz der letzten Jahre wird begleitet von zusätzlicher rechtlicher Verunsicherung. Eindeutige Verstöße gegen Berufsrecht, Sozialrecht und auch Strafrecht durch kick-back-Geschäfte im Sozialsystem haben dazu geführt, dass geschäftliche Aktivitäten der Ärzteschaft und der unternehmerische Mut ärztlicher Organisationen einschließlich der Praxisnetze Gefahr liefen, unter Generalverdacht zu stehen. Wieder wurden die Geschäfte der Q-Pharm AG misstrauisch beäugt, diffus und auch direkt bedroht – mit dem einzigen Erfolg, dass die Umsatzzahlen durch Verunsicherung der Verordner weiter zurückgingen.
Die vorgesehene Ergänzung des Sozialgesetzbuches durch einen sogenannten Anti-Korruptionsparagraphen als Konsequenz aus einer Stellungnahme des Bundesgerichtshofes wegen unlauterer Vorteilsnahme und Vorteilsgabe sollte Klarheit für die Rechtslage bringen. Trotz einiger Unschärfe in diesem Gesetzestext sehen wir unsere Rechtmäßigkeit bestätigt. Es gibt keine direkten oder indirekten Zuwendungen für einzelne Verordner, unsere strukturfördernden Maßnahmen dienen der Versorgungsqualität und Verbesserung.
Wir werben für die Produkte der Q-Pharm AG, wir werben für unsere unternehmerische Philosophie! Nicht nur mit Freude Arzt sein, sondern auch mit Freude und Eigeninitiative die Patientenversorgung mitgestalten!
Fazit:
Unsere Geschäftsidee hat einen schweren Stand. Als kleines mittelständisches Unternehmen brauchen wir die Überzeugung unserer Kolleginnen und Kollegen in allen Regionen und Fachrichtungen, ein wenig Mut und das Begreifen, dass unserer Q-Pharm AG das etwas andere ärztliche Unternehmen ist!
Es gibt eben Dinge, für die es Wert ist zu kämpfen. Neben der Freiberuflichkeit gehört dazu aus unserer festen Überzeugung die Unabhängigkeit des Arztes, auch von Rabattverträgen. Wir haben die Verantwortung für die Patientenversorgung und damit auch für die Verordnung von Arzneimitteln.
Dies ist kein Plädoyer nur noch Q-Pharm aufzuschreiben. Dies ist aber ein Plädoyer auch Q-Pharm aufzuschreiben, denn wir gestalten die Versorgung und fördern die Regionen und führen nicht Gewinne an anonyme Aktionäre ab, eben doch von Ärzten … für Ärzte – aber zum Wohle der Patientenversorgung und nicht des Geldbeutels des Arztes!