Der ehemalige Missionar und Sprachwissenschaftler Dan Everett lebte mehrere Jahre bei den Pirahã, einem kleinen Indianervolk aus dem Amazonasgebiet. Die Sprache der Pirahã hat einige linguistische Besonderheiten. So kennen sie keine Zahlen, sondern verwenden nur Begriffe für "eins" oder "viele". Auch gibt es in ihrer Sprache keine Vergangenheits- oder Zukunftsform. Das und die Lebensweise der […]
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Stern.de weiter im Dienst der Klinikkette Mang Medical…
In einem Stern- Stern.de-Interview durfte Psychologe Jürgen Margraf kürzlich über die positiven Auswirkungen von Schönheitsoperationen auf das Befinden der Operierten berichten:
Wer die Studie bezahlt hat, von der Margraf erzählt, erfährt der Stern Stern.de-Leser nicht: Die Mang Medical One AG.
Keine Überraschung: Über die blendenden Beziehungen des deutschen Marktführers für Schönheitsoperationen zum Stern Stern.de und offenbar auch zum gedruckten Stern haben wir schon an anderer Stelle berichtet.
Symbolfoto: jm (via)
Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
…
§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?
Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
…
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
14-Jährige stirbt wenige Stunden nach HPV-Impfung…
Erneut ein zufälliger Fall von “plötzlichem Teenagertod” nach einer HPV-Impfung? Dieses Mal in England:
Auch Spiegel Online berichtet:
—
Update: Das Mädchen soll laut vorläufigem Obduktionsergebnis eine nicht näher bezeichnete ernste Vorerkrankung gehabt haben ( “a serious underlying medical condition which was likely to have caused death”).
Update 2: Bei den Scienceblogs wird die Zufallshypothese hochgehalten.
Update 3:
The 15-year-old pupil became cold, weak and dizzy less than an hour after the vaccine and only a short time after schoolmate Natalie Morton became fatally ill.
Her symptoms were so severe that paramedics did emergency blood tests and an ECG scan in a back room at the school, the girl’s mother said.
(Quelle)
Update 4: Es gibt einen Augenzeugenbericht, nachdem das Mädchen offenbar rund eine Stunde nach der Impfung einen Herzstillstand erlitten hat:
The 15-year-old girl said: ‘We all had the jab today from Year Nine to the sixth form.
‘About an hour after having the jab Natalie went really pale and wasn’t breathing. I think it was around lunchtime.
‘She fainted in the corridor. I saw ambulance men pumping her chest then the teachers told us to go outside.
Update 5: Die Wahrscheinlichkeit für ein rein zufälliges zeitliches Zusammentreffen beider Ereignisse ist eher gering. In Deutschland ist im Jahr 2006 laut Statistischem Bundesamt kein Mädchen in der Altersgruppe zwischen 10 und 15 an einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall verstorben. 10 Mädchen verstarben im gleichen Zeitraum an “sonstigen Formen der Herzkrankheit”, vermutlich jedoch nicht in jedem Fall plötzlich und ohne vorangehende Symptome.
Update 6: Die 10 Todesfälle beziehen sich auf rund 2 Millionen Mädchen in der Altersgruppe. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein beliebig aus der Bevölkerung herausgegriffenes (krankes oder gesundes) Mädchen aus dieser Altersgruppe in einer zufällig herausgegriffenen Stunde an einer Herzkrankheit stirbt, ergibt sich somit als 10 /(2.000.000*365*24), also rund 1/1.75 Milliarden. Bei gesunden oder scheinbar gesunden Kindern ist diese Wahrscheinlichkeit vermutlich noch ganz erheblich kleiner. Dem gegenüber stehen nur rund 1.4 Mio. (in Großbritannien) an gesunde oder scheinbar gesunde Kinder verimpte Dosen Cervarix®. Ich schlage “statistische Anomalie” als Sprachregelung vor.
Update 7: Und wieder muss Michael Wojcinski an die PR-Front. Erneut sind seine bekannten Interessenkonflikte kein Thema, etwa in der dpa-Story oder bei Spiegel Online.
Update 8: Eine Perle aus dem oben verlinkten Artikel. So stärkt man den “Impfgedanken”:
Update 9: Das Mädchen hatte nach Auskunft des Pathologen einen bösartigen Tumor im Bereich von Herz und Lunge.
Die oben herangezogene Statistik weist für Deutschland im Jahr 2006 keinen einzigen Todesfall im Bereich “Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe” aus, es handelt sich in dieser Altersgruppe also um eine extrem seltene Todesursache. Dass der Todeszeitpunkt aus reinem Zufall praktisch mit dem Impfzeitpunkt zusammengefallen ist, erscheint dadurch entsprechend der obigen Abschätzung noch unwahrscheinlicher. Fasst man die Todesursache als “sonstige Form der Herzkrankheit” auf, gilt die obige Abschätzung.
Interessant erscheint vor allem die Frage, wie ein Mädchen, das bereits wegen gesundheitlicher Beschwerden in ärztlicher Behandlung ist, ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt einer Impfung unterzogen werden kann.