Die Verordnungshoheit des Arztes muss erhalten bleiben

Der Vorstoß der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), eine Extragebühr für Beratungsleistungen zu fordern ist diesmal das Thema von ÄG Nord Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: “Das Schlimmste das passiert ist, ist dass unsere KBV mit der ABDA eine Vereinbarung zu einem Modellvorhaben gemacht hat, in der der Apotheker ein Arzeimittel ausgibt, zu dem der Arzt nur die Substanz aufgeschrieben hat. Der Apotheker entscheidet also, was der Patient erhält. Dies wird in zwei Modellregionen getestet. Eigentlich müssten sich alle Ärzte gesammelt dagegen stellen. Nicht nur, weil der Apotheker hier ein sehr schönes Honorar bekommt, sondern weil es genau dem Grundsatz widerspricht, dass die Hoheit der Verordnung beim Arzt bleibt. Wir haben dies zu verteidigen!”

youtube-Channel der ÄG Nord

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *